Bettenfachgeschäfte

Schlechtes erstes Halbjahr


Köln - Das erste Halbjahr 2004 verlief im Bettenfachhandel unverändert zäh. Nach Schätzungen des VDB (Verband der Bettenfachgeschäfte) verzeichneten die meisten Unternehmen ein niedriges einstelliges Umsatzminus.

"Angesichts der schwachen Vorlagen", kommentiert der VDB, "ist dieses Ergebnis unbefriedigend". Denn nach dem Ende einer Boomphase, die von den 80ern bis zum Anfang der 90er Jahre des vergangenen Jahrhunderts reichte, können die Umsätze im Bettenfachhandel nicht zufrieden stellen; abgesehen von einem kurzen Hoch rund um die Jahrtausendwende geht es seitdem mit den Umsätzen nur noch nach unten.

Zwar konnten sich im ersten Halbjahr 2004 einige Betriebe über Sonderkonjunkturen freuen, zum Teil beruhen diese jedoch auf Schließungen von Wettbewerbern am Standort. Im Schnitt der Fachgeschäfte sind dabei derzeit praktisch alle Sortimente von Einbußen betroffen, "wobei sich die Bettwäsche noch mit am besten hält", analysiert der VDB. Bei den Zudecken könnte es eine leichte Renaissance der Edelhaare geben. Insgesamt lassen sich gehobene und echte Hochpreislagen derzeit offenbar einfacher verkaufen, als Waren im mittleren Preisbereich. Aber quer durch alle Sortimente gilt: "Entscheidendes Erfolgskriterium ist in der Regel der persönliche Einsatz und die Kreativität des Unternehmers", so die VDB-Analyse.

UWG-Reform

Außerdem informiert der VDB darüber, dass Anfang Juli die so genannte "UWG-Reform" rechtskräftig geworden ist. Die beiden wichtigsten Veränderungen:

Schlussverkäufe und andere Sonderveranstaltungen, wie etwa Jubiläums-/Geburtstags- und Räumungsverkäufe oder Rabatt- und Reduzierungsaktionen, sind jederzeit ohne Beschränkungen möglich.

Es gibt im Schlussverkauf keine Beschränkungen des Sortimentes mehr, so dass hier etwa auch Möbel oder Wasserbetten angeboten werden können.
Verboten bleibt hingegen der "unlautere Wettbewerb"; hierunter fallen etwa übertriebenes Anlocken, die Kopplung von Preisausschreiben mit der Verpflichtung zum Warenkauf, das Ausnutzen der Unerfahrenheit des Kunden, unklare Rabatte oder die Verunglimpfung von Mitbewerbern. Weiterhin bestehen bleibt auch das Verbot der Irreführung und der Werbung mit "Mondpreisen", wobei nach VDB-Angaben "allerdings im Einzelfall zu entscheiden ist, wie lange der ursprüngliche Preis gelten musste". Faustregel: Je langlebiger die Ware, desto länger auch die Geltungsdauer des ursprünglichen Preises.
aus Haustex 10/04 (Wirtschaft)