6. BEB-Sachverständigentagung in Nürnberg

Spannende Themenkomplexe sorgten für volles Haus

Die BEB-Sachverständigentagung in Nürnberg erreichte mit 163 Teilnehmern das hohe Niveau des Vorjahres. Die von Tagungsleiter Heinz-Dieter Altmann, Obmann des BEB-Arbeitskreises Sachverständige, und vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) organisierte Veranstaltung zog Sachverständige, Industrievertreter und Verarbeiter aus dem gesamten deutschsprachigen Raum an. Die inhaltlichen Schwerpunkte umfassten Estriche auf Dämmschicht, Parkett und Bodenbeläge und Abdichtungen sowie Risse in Industrieestrichen.

Die 6. BEB-Sachverständigentagung hat sich als Pflichttermin für die Fußbodenbranche endgültig etabliert. Fußbodenexperten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz waren der Einladung des BEB-Arbeitskreises Sachverständige gefolgt, um sich über neue Erkenntnisse aus Forschung, Normung und Praxis zu informieren. Zahlreiche Gutachter für das Estrichleger-, Bodenleger-, Parkettleger-, Fliesenleger- und Industriebodengewerbe nahmen teil. Genauso wie Inhaber und Bauleiter namhafter Fachbetriebe, Vertreter des Bundesverbandes Estrich und Belag (BEB) und des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) sowie Anwendungstechniker aus der Zulieferindustrie. Der von Tagungsleiter Heinz-Dieter Altmann unter der Schirmherrschaft des IBF zusammengestellte Mix beschäftigte sich mit folgenden Themen:

- Ausgleichschichten aus Leichtmörtel - Einsatzmöglichkeiten und -grenzen
- Erfahrungen zur Kombination von Monokernestrich und keramischem Belag
- Anschlüsse von Estrichen und Bodenbelägen an angrenzende Bauteile
- Rutschsicherheitsprobleme bei Natur- und Betonwerksteinbelägen durch Reinigung
- Teppichfliesenverlegung auf Fliesenfixierung oder Rutschbremse
- Gutachtertätigkeit in der Schweiz: Auswertung von Problemen bei Parkett, Kork und Laminat
- Schäden durch Feuchtigkeit an Parkett nach der Belagsverlegung
- Folien- und Verbundabdichtungen - Vorteile und Einsatzgrenzen
- Ursache von Rissen in Industrieestrichen und Betonböden
- Bewertung von Rissen durch Rechtsanwälte und Gerichte

Ausgleichsschichten aus Leichtmörtel

Peter Erbertz, Leiter der BEB-Arbeitskreise Leichtestrich und Zementestrich, stellte das BEB-Hinweisblatt Ausgleichsschichten aus Leichtmörtel vor. Der Referent betonte, das man sowohl im Neubau wie auch in der Sanierung immer häufiger Untergründe antrifft, die ohne weitere Vorarbeiten keine fachgerechte Verlegung der Wärme- und Trittschalldämmung erlauben. Bei Installationen wie Rohrleitungen, Kabel und Lüftungskanälen auf Rohböden und bei Untergründen, die bezüglich Ebenheit und Winkeltoleranzen nicht der DIN 18202 entsprechen, ist deshalb die Einbringung einer Ausgleichsschicht vor Verlegung der Dämmschicht oder des Estrichs erforderlich.

Für die Ausgleichsschicht am geeignetsten sind Leichtausgleichmörtel, "da sie begehbar sind, nicht wegrieseln können, die Installationen gut umschließen und ein geringes Gewicht besitzen", fasste Erbertz die Vorteile zusammen. Der Referent betonte, dass der Einbau von Ausgleichsschichten immer eine besondere Leistung darstelle und somit auch extra zu vergüten sei. Denn besondere Leistungen sind ergänzend zur ATV DIN 18299 Abschnitt 4.2 z.B.

- 4.2.7 Maßnahmen zum Ausgleich von größeren Unebenheiten des Untergrundes als nach DIN 18202 zulässig
- 4.2.8 Ausgleich von Unebenheiten des Untergrundes bei Estrichen aus fließfähigen Massen, soweit diese Unebenheiten 20% der vorgeschriebenen Nenndicke des Estrichs überschreiten.

Nach DIN 18560-2 (2004-04), Estriche im Bauwesen, Teil 2: -Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche) - werden an den tragenden Untergrund insbesondere Anforderungen bezüglich der Ebenheit und der Winkeltoleranzen nach DIN 18202 gestellt. So dürfen keine punktförmigen Erhebungen, Rohrleitungen oder Ähnliches vorhanden sein, die zu Schallbrücken und/oder Schwankungen der Estrichdicke führen.

In der DIN 18560-2 (2004-04) wird weiterhin gefordert, dass die Ausgleichsschichten im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen müssen. Schüttungen dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Brauchbarkeit als Ausgleichsschicht in Fußbodenkonstruktionen nachgewiesen ist. Bei nicht normgerechten Untergründen müssen Ausgleichsschichten aufgebracht werden, um eine ebene Oberfläche zur Aufnahme der Dämmschicht, insbesondere der Trittschalldämmschicht herzustellen.

Ergänzend wurde auf das BEB-Hinweisblatt "Rohre, Kabel und Kabelkanäle auf Rohdecken" vom August 2003 verwiesen. Das BEB-Hinweisblatt Ausgleichschichten aus Leichtmörtel kann zum Preis von 5,50 EUR zzgl. MwSt., Porto und Verpackung beim Bundesverband Estrich und Belag unter E-Mail info@beb-online.de oder Fax: 02241/39739-69 bezogen werden.

Renaissance des Einkornmörtels

Walter Gutjahr, Geschäftsführer von Gutjahr Innovative Bausysteme, berichtete über Erfahrungen zur Kombination von Einkorn-/Monokornestrich und keramischen Belägen. Einkornmörtel/-estriche werden als Lastverteilung im Innenbereich unter Hartbelägen wie zum Beispiel Keramik oder Naturwerksteinplatten eingesetzt. Bei Naturwerkstein wird meist wegen zum Teil größerer Dickentoleranzen die Frisch-in-Frisch-Verlegung praktiziert. Der Grund dafür ist, dass Einkornmörtel wesentlich schneller als normale Zementestriche schwinden und im Innenbereich schon nach 3 bis 5 Tagen ihre Belegreife erreichen.

Als Estriche können sie nur eingesetzt werden, wenn ausreichend große Höhen vorhanden sind oder Spezialzemente für hohe Festigkeiten verwendet werden. Für den Fall, dass Einkornmörtelestriche nicht schnell belegt werden, ist vor dem häufigen Begehen das Abspachteln mit einem Klebemörtel erforderlich, um ein Herausbröckeln des Zuschlages zu verhindern.

Im Außenbereich werden Einkornmörtel als Lastverteilungsschichten eingesetzt. Überwiegend allerdings in der Frisch-und-Frisch-Verlegung, da bei Naturwerksteinbelägen meist Dickentoleranzen auszugleichen sind. Hier sind Einkornmörtel eine lastverteilende Drainschicht. Sie minimiert den Einfluss von Wasser auf die Unterseite der Naturwerksteinplatten und verhindert damit größtenteils feuchtebedingte Farbvertiefungen z.B. von Graniten.

Die erreichbaren Bruchlasten bei Einkornmörtelestrichen sind im Regelfall geringer als bei gleichdicken Zementestrichen. Deshalb sind im Regelfall ca. 20 bis 35% dickere Schichten erforderlich. Gleichdicke Estriche sind nur dann erreichbar, wenn der Zementgehalt deutlich erhöht wird oder Spezialzemente eingesetzt werden. Je gröber das Korn des Zuschlages (z.B. Splitt 5 bis 8 mm), desto größere Dicken sind erforderlich.

Gutjahrs Fazit: Einkornmörtel bzw. -estriche sind eine sinnvolle Alternative im Innenbereich, wenn eine schnelle Belegung mit keramischen Belägen gewünscht ist. Die Belegreife verkürzt sich auf etwa 3 bis 5 Tage bei Normaltemperatur. Damit ist ein Zeitgewinn von ca. 3 bis 5 Wochen gegenüber der Belegreife bei normalen Zementestrichen möglich. Die im Regelfall dafür größeren erforderlichen Konstruktionsstärken müssen allerdings gegeben sein. Einkornmörtel im Außenbereich haben ihren Vorteil vor allem in ihrer drainierenden Wirkung. Während diese vertikal exzellent ist, sind die Draineigenschaften in der Ebene vergleichsweise schlecht. Dabei werden bei längeren Sickerstrecken und durch Pfützen auf der Abdichtung die Anteile ausgelöster Kalke drastisch erhöht. Für Balkone und Terrassen, bei denen wegen der geringen Anschlusshöhe Drainageroste eingebaut werden, sind zusätzlich kapillarbrechende Drainageschichten erforderlich.

In der anschließenden Diskussion wurde besonders darauf hingewiesen, dass die Haftzugfestigkeit von Einkornmörtelestrichen eher gering ist und dass es sich um eine Sonderkonstruktion handelt. Die erhöhte Bruchkraft der Konstruktion erreicht man durch eine Dickenerhöhung verglichen mit konventionellen Estrichen.

Anschlüsse von Estrichen und Bodenbelägen an angrenzende Bauteile

Der Sachverständige Hans-Uwe Walter plädierte in seinem Vortrag für die Einführung einer Toleranzregelung bei Höhenversätzen und Niveauunterschieden von Estrich- und Bodenbelägen sowie der Einführung von Toleranzen bei Anschlüssen an angrenzende Bauteile.

Walter stellte ein BGH-Urteil vom 21.09.2004 vor, wonach auch geringfügige Maßabweichungen von den vertraglichen Vorgaben des Auftraggebers einen Mangel darstellen können. Folgende bislang gültigen normativen Bestimmungen über Niveauunterschiede hatte Walter recherchiert:

- DIN 18024 regelt bauliche Maßnahmen für Behinderte im öffentlichen Bereich. Die Norm definiert, dass Niveauunterschiede von 2,5 cm zulässig sind.

- Die Anforderungen in der DIN 18025 (Barrierefreie Wohnungen) sind restriktiver definiert. Danach sind Niveauunterschiede grundsätzlich zu vermeiden. 2 cm seien zulässig, aber nur wenn sie bei Türanschlägen und Schwellen technisch notwendig sind.

- In DIN 18065 Treppen wird ausgeführt, dass die zulässige Differenz der Steigungshöhe der Antrittsstufe, welche auch eine Anschlusshöhe darstellt, gegenüber der Steigungshöhe im Treppenlauf 15 mm betragen dürfe. Die zulässige Differenz der Steigungshöhe im Treppenlauf dürfe 5 mm betragen. Beide Vorgaben hält Walter wegen der Stolpergefahr für nicht akzeptabel.

- DIN 18202 Toleranzen im Hochbau: Diese Norm entzieht sich einer definitiven Aussage mit der Bemerkung: Absätze und Höhensprünge zwischen benachbarten Bauteilen seien gesondert zu regeln. Bei flächenfertigen Estrichen und Bodenbelägen sollten Sprünge und Absätze vermieden werden. Walter kritisierte die Formulierung "sollen". Dabei handelte es um keine definierte Bestimmung, sondern nur um eine Empfehlung.

- Eine präzise Definition für Höhenversätze benachbarter Platten gibt es nur in DIN 18333 Betonwerksteinarbeiten. Danach dürfen solche Versätze 1,5 mm nicht überschreiten.

- In DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten, DIN 18352 Fliesen & Plattenarbeiten und 18365 Bodenbelagsarbeiten gibt es keine normativen Regelungen.

- Der Fachverband des deutschen Fliesengewerbes gibt zu Höhendifferenzen nebeneinander liegender Platten eine Verlegetoleranz von 1 mm zuzüglich der Materialtoleranz als Obergrenze an.

- Das Merkblatt der Berufsgenossenschaften sagt, dass Höhenunterschiede von > 4 mm als Stolperfalle anzusehen sind.

- Im TKB-Merblatt Nr. 8 heißt es: "Die Höhenlage ist dahingehend zu prüfen, ob keine Höhenunterschiede zu angrenzenden Bauteile bestehen. Dieses interpretierte Walter als "Höhenanschlussdifferenzen sind unzulässig."

Walter fasste zusammen, dass er die Schaffung einer normativen Grundlage für allgemeinverbindliche Toleranzen bei Höhenversätzen, Anschlüssen von angrenzenden Bauteilen und Niveauunterschieden bei Estrich- und Bodenbelagsarbeiten für erforderlich halte. Walters persönlicher Vorschlag für Bodenbeläge sei eine Niveaudifferenz in einer fertigen Bodenbelagsoberfläche von < 4 mm - in Anlehnung an das Merkblatt der Berufsgenossenschaft. Noch hätte man die Chance, selber Vorschläge für Toleranzen auszuarbeiten. Wenn keine Toleranzregelung , analog ähnlich z.B. der DIN 18202 zustande kommt, geht jede noch so kleine Abweichung von den vertraglichen Regelungen zu Lasten der ausführenden Betriebe.

Rutschsicherheitsprobleme bei Natur- und Betonwerksteinbelägen

Herbert Fahrenkrog widmete sich dem Thema Rutschsicherheitsprobleme bei Natur- und Betonwerksteinbelägen durch Reinigung. Die Einführung von Regelungen zur Rutschsicherheit von Fußböden in öffentlichen Bereichen hat in Deutschland zum Rückgang von Unfällen geführt. Die Anforderungen an die Rutschsicherheit führt bei Planern und Verarbeitern immer wieder zu Unsicherheiten. Gleichzeitig entstand eine Dienstleistungsbranche, die diese Wissenslücke nutzt und Vor- und Nachbehandlungen zur Erhöhung der rutschhemmenden Eigenschaften von Hartböden durchführt.

Fahrenkrog stellte verschiedene Messverfahren vor, die den Gleitreibwert des Bodens messen. Sie alle haben aber den Nachteil, dass sie vom Bediener manipuliert werden können. Für den Verleger ist wichtig zu wissen, dass rutschhemmende Böden immer mit einer Reinigungsvorschrift geliefert werden müssen.

Gerade im Bereich der Natursteinböden spielen Fragen zur Rutschsicherheit eine zunehmende Rolle. Die Oberfläche eines Natursteinbodens im Innenbereich muss auch bei hochglänzender Ausführung Eigenschaften wie rutschsicher, reinigungsfähig und dauerhaft aufweisen. Die Kombination dieser Eigenschaften ist jedoch nur bedingt realisierbar. Eine hochglänzende beziehungsweise polierte Natursteinbodenfläche ist zwar leicht zu reinigen, aber nicht ausreichend rutschsicher. Eine rauhe Oberfläche ist dagegen rutschsicher, aber nur bedingt reinigungsfähig. Die Rauhigkeit kann mittels Schleifen, chemischer Behandlung, lasertechnischer Bearbeitung sowie durch traditionelle Verfahren wie Stocken und Flammen erzeugt werden.

Im Außenbereich eines Natursteinbodens sollte die ideale Oberfläche eines Natursteinbelages bei allen Witterungsbedingungen rutschsicher und dauerhaft sein. Daneben sollte die Natursteinoberfläche eine geringe Verschmutzungsanhaftung aufweisen und unproblematisch zu reinigen sein. Hier ist zu berücksichtigen, dass die Rauhigkeit der Oberfläche maßgeblich den Reinigungsaufwand bestimmt.

Teppichfliesenverlegung auf Fliesenfixierung oder Rutschbremse

Peter Schwarzmann, Leiter der Anwendungstechnik bei Carpet Concept, erklärte die Verlegung von Teppichfliesen auf Fliesenfixierung oder Rutschbremse. Der Absatz von Teppichfliesen wie auch von wieder aufnehmbaren Teppichböden nimmt in den letzten Jahren stetig zu. Bei der Verlegung treten immer wieder Schwierigkeiten auf. Häufig treten bereits Probleme bei der Auswahl des Haftvermittlers auf, der ein seitliches Verschieben der Textilbeläge verhindern soll.
Was müssen Fliesenfixierungen wirklich können? Da es für diese Produkte keine definierten Anforderungen gibt, hat der Verleger Probleme bei der Produktauswahl. Im Reklamationsfall ist stets strittig, ob das im Bauvorhaben eingesetzte Produkt die Anforderung erfüllt. Selbst die Bezeichnung variiert von Hersteller zu Hersteller als Haftverstärker, Rutschbremse oder Antirutsch.

Etwas einfacher ist es, die normativen Voraussetzungen für Polteppichfliesen zu definieren. In der DIN EN 1307 ist das Anforderungsprofil exakt umschrieben, so dass eine Materialprüfung und die Auswahl des entsprechenden Prüfverfahrens zumindest bei Polteppichfliesen relativ einfach ist. Bei so genannten Platinen- und Bahnenwaren gibt es wiederum keine normativen Anforderungen.

In der Praxis findet man unterschiedliche Erscheinungsbilder. Teppichfliesen schüsseln hin und wieder oder wölben sich. In einigen Fällen geht dieses Erscheinungsbild einher mit Wachstum oder Schrumpf der Teppichfliesen. Sofern Polteppichfliesen oder Nadelvliesfliesen schüsseln, heben sich die Ränder vom Untergrund ab. Dies kann sowohl längs als auch quer zur Produktionsrichtung entstehen. Die Ursache hierfür liegt häufig an den klimatischen Bedingungen. Wird z.B. eine Nadelvliesfliese, die selbst überproportionale Schüsselungen von 8, 9 oder 10 mm aufweist, angefeuchtet, so kann man feststellen, dass sie nach rund 20 Minuten wieder plan liegt. Dies soll jedoch keinesfalls heißen, dass moderne Bodenbeläge gegossen werden müssen. Aber die raumklimatischen Bedingungen müssen überprüft werden. Liegt die relative Luftfeuchte unter 30%, so können Schüsselungen von 1 bis max. 1,5 mm entstehen. Aus der Erfahrung heraus sollte in bezogenen Projekten die Luftfeuchtigkeit > 45% und < 75% liegen.

In diesem Zusammenhang ist das Augenmerk auf die Klebrigkeit der Fixierung zu richten. Stärker klebrige Produkte halten die Beläge sicherer am Untergrund als nicht oder kaum klebrige Systeme. Sofern Polteppichfliesen minimal schrumpfen, ist dies je nach Polhöhe und Dessinierung häufig für den Nutzer nicht erkennbar. Da jedoch Schrumpfungen in vielen Fällen einhergegehen mit leichten Schüsselungen, treten unerwünschte Nebeneffekte auf, wie lineare Anstaubungen, die durch leichte Fugen auf den Untergrund und auf die Fliesenfixierung treffen. Haben sich die Fliesenkanten vom Untergrund leicht gelöst, so entsteht beim Begehen eine Pumpwirkung, die den Staub weiter unter die Teppichfliese transportiert und somit exakt in diesem Bereich die Klebbrigkeit mindert. Die Arretierung lässt infolge dieser Anstaubungen weiter nach, sodass in Kürze diese Erscheinungen optisch negativ erkennbar werden.

Die Haftkraft der Fliesenfixierung hängt natürlich auch von der Rückenbeschichtung der Polteppichfliese ab. Empfehlenswert ist, die Rückenkonstruktion des textilen Bodenbelags ebenso zu bewerten wie die Oberfläche des zu belegenden Untergrundes. Ist der Untergrund vollkommen plan bzw. glatt und weist kaum eine Porigkeit auf, kann sich selbstverständlich eine Teppichfliese relativ leicht verschieben, sofern die Rückenkonstruktion ebenfalls glatt ist. Bildlich gesprochen ist das Gegenstück hierzu ein Untergrund, der rau und scharfkantig ist, wie z.B. die Oberfläche eines Schleifpapiers. Wird auf solch einem Untergrund eine Teppichfliese mit Vliesrücken aufgebracht, ist eine Fixierung mit geringer Haftkraft ausreichend, um ein seitliches Verschieben zu vermeiden. Es wäre daher wünschenswert, wenn eine leicht klebrige und eine stark klebrige Teppichfixierung von Seiten der Klebstoffstoffindustrie angeboten würde, um somit individuell abgestimmt auf den Untergrund und die Rückenausführung wählen zu können. Abschließend hielt Schwarzmann fest, dass bei der Verlegung von Teppichfliesen zweifelsfrei eine Klebrigkeit der Haftfixierung erforderlich ist, um eine dauerhaft sichere Verlegung in Objektbereichen zu gewährleisten.

Gutachtertätigkeit in der Schweiz

Bernhard Lysser, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweizer Parkett Industrie (ISP), stellte aktuelle Probleme bei Parkett, Laminat und Kork in der Schweiz vor. So ergab die Auswertung einer Statistik, dass sich die Schadensfälle durch eine schadhafte Verleimung bei Mehrschichtparkett von 2004 auf 2005 verdoppelt hat. Als Ursache nannte Lysser zu dünne Nutzschichten und zu wenig Klebstoff.

Weitere Schäden seien auf Spannungen in 2-Schicht-Riemen zurückzuführen. Die Elemente wiesen bereits in der Verpackung Spannungen auf und beim Auspacken lagen in der Längsrichtung Schüsselungen vor. Diese seien nach dem Verlegen des Parketts als aufstehende Stirnstöße oder "Dächlibildungen" sichtbar. Begünstigt werden diese Erscheinungen stellenweise zusätzlich durch den Einsatz von elastischen Klebern, welche den Verformungen freien Lauf lassen.

Als weiteres Thema nannte Lysser die elastischen Kleber selber. Häufig unüberlegt und überall eingesetzt, erreichten die Verklebungen ihre Grenzen oder sie würden überschritten. Die Folge sind übermäßige Verformungen. Ein Planschleifen sei als Korrekturmaßnahme nicht möglich, da bei Rückverformungen in der nächsten Feuchtwetterphase genau das Gegenteil eintreten würde.

Aber auch Feuchtigkeit aus dem Estrich oder Beton führt in der Schweiz zu Problemen. Verfärbungen in Randzonen stirnseitig des Holzes entstehen durch aufsteigende Restfeuchte aus der Betondecke über den Randstellstreifen. Das Holz wird im Anschlussfugenbereich des Bodens durch alkalische Dämpfe beeinflusst, was zu einer Tiefenwirkung mit Dunkelfärbung führt. Lysser machte die schnelle Bauweise und die zu große Restfeuchte im Beton als Ursache aus.

Nach wie vor der größte "Feind" des Parketts sei aber der Handwerker selber. Mit unsauberer Arbeit, zuwenig Fachkenntnis und dadurch nicht sachgerechter Ausführung oder dem hausgemachten Druck aus Billigangeboten schaden diese Problemfälle vor allem dem Image des Parketts und Holzbodens, so Lysser. Lyssers Verband ISP bietet seine Merkblätter kostenlos im Internet unter www.parkett-verband.ch zum Runterladen an.

Folien- und Verbundabdichtungen

Walter Mauer, Leiter Anwendungstechnik Keramik bei Mapei, zeigte die Vorteile und Grenzen von Folien- und Verbundabdichtungen auf. Nach den Bauordnungen der Bundesländer sind Bauwerke und Bauteile so zu planen und auszuführen, dass durch Wasser und Feuchtigkeit sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse die Standfestigkeit des Bauwerks bzw. seine Dauerhaftigkeit nicht beeinträchtigt wird. Die Aufgabe der Abdichtungen ist es, den Schutz von Bauteilen gegen eindringende Feuchtigkeit sicherzustellen. Je nach Lage des Bauteils, dessen Nutzung und daraus resultierender Feuchtigkeitsbelastung, kommen unterschiedliche Abdichtungsverfahren und Abdichtungsstoffe zur Anwendung, die in folgenden Regelwerken festgeschrieben sind:

Die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen und die Merkblätter des Fachverbandes Deutsches Fliesengewerbe regeln Abdichtungsmaßnahmen für die Abdichtung von Bauwerksaußenflächen, Wand- und Bodenflächen in Nassräumen sowie Wasserbehältern. Die Lage des Bauteils, die Intensität der Wasserbelastung und die jeweiligen Wasserverhältnisse sind maßgebend für den zu planenden Lastfall und die Ausführung der Abdichtung. Man unterscheidet folgende Lastfälle:

- Bodenfeuchtigkeit: Im Boden vorhandenes, kapillar gebundenes und durch die Kapillarkräfte auch gegen die Schwerkraft fortleitbares Wasser. Sie gilt ferner für das Abdichten gegen das von Niederschlägen herrührende, nicht stauende Sickerwasser bei senkrechten und unterschnittenen Wandbauteilen.

- Nichtdrückendes Wasser: Niederschlag- oder Sickerwasser sowie Brauchwasser in Nassräumen, das auf horizontale Flächen einwirkt und das auf die Abdichtung keinen oder nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausübt. Hydrostatischer Druck (abgeleitet von hydro für Wasser und statisch für ruhend), ist der Druck, der sich innerhalb einer ruhenden Flüssigkeit unter dem Einfluss der Gravitationskraft einstellt.

- Drückendes Wasser: Ist Wasser, das auf die Abdichtung einen zeitlich begrenzten oder dauernden hydrostatischen Druck ausübt.

Bahnenabdichtungen werden seit Jahrzehnten erfolgreich zur Abdichtung von erdberührten Wänden, Decken und Bodenplatten eingesetzt - insbesondere gegenüber dem Schutz vor drückendem Wasser. Auch kamen sie zur Abdichtung von Nassräumen mit hoher Beanspruchung häufig zur Ausführung. Da sie jedoch zur direkten Aufnahme eines Keramik- oder Natursteinbelages nicht geeignet sind, sind sie am Boden durch Schutzestriche und an der Wand durch Vorsatzmauerschalen bzw. aufwändig anzuordnende Elementplatten zu schützen.

Als Alternative wurden deshalb die Verbundabdichtungssysteme entwickelt und seitdem in zunehmendem Umfang erfolgreich in Nassräumen und auf Balkonen eingesetzt, obwohl sie nicht dem geforderten Eigenschaftsprofil der DIN 18195 entsprachen. Es entstand ein erhebliches Missverhältnis zwischen der täglichen Baupraxis und den Anforderungen der DIN 18195. Dies hat sich mit Einführung der bauaufsichtlichen Regelung für Verbundabdichtungen geändert. Seit August 2002 ist der Einsatz von Abdichtungen im Verbund mit keramischen Fliesen und Platten gemäß den anerkannten Regeln der Technik zulässig und seitdem stehen diese auch offiziell im direkten Wettbewerb mit Bahneabdichtungen bei der Anwendung in Nassräumen, auf Balkonen und Terrassen und bei der Abdichtung von Schwimmbecken.

Ursachen von Rissen in Industrieestrichen und Betonböden

Volker Freund, Obmann des BEB-Arbeitskreises Zementgebundene Industrieestriche und Michael Süß, Obmann des BEB-Arbeitskreises Betonböden gingen der Ursache von Rissen in Industrieestrichen und Betonböden nach. Bei der Analyse ihrer Reklamationsfälle führen Risse die Liste der Schadensfälle an:

- Risse 50%
- Ausbrüche/Abplatzungen 17%
- Ablösungen Profile Fugen 10%
- Kantenabbrüche 8%
- Hohlstellen 7%
- Unebenheiten 5%
- Krakeleerisse, Versatz u.a. 3%

Als betroffene Industrieböden gelten oberflächenfertige Industrieestriche nach DIN 18560 Teil 7 sowie Betonböden im Industriebau. Risse können bei allen in der DIN genannten Bauweisen entstehen, da für Estriche und Beton weitgehend gleiche betontechnische Grundprinzipien gelten. Risse im Estrich bzw. Beton entstehen, wenn durch Spannungen, Zwang und/oder äußere Belastungen hervorgerufene Zugspannungen, die zu diesem Zeitpunkt vorhandene Zugefestigkeit des Betons/Estrichs übersteigt.

Die bei der Planung und Ausführung von Industrieböden zu Grunde gelegten Regeln der Technik enthalten eine Reihe von Maßnahmen, die dem Auftreten von Rissen entgegenwirken. Nach praktischen Erfahrungen entstehen Risse jedoch auch dann, wenn die geltenden Bauregeln bei der Herstellung eingehalten werden. In diesem Fall stellt sich für die Beteiligten die Frage nach der technischen und vertraglichen Bedeutung von Rissen für die geplanten Eigenschaften des Bauteils, da der unplanmäßige Riss im Gegensatz zur planmäßigen Fuge nicht behandelt wird.

Freund und Süß kamen zu dem Schluss, dass Risse im Beton/Estrich nicht in jedem Fall zu vermeiden sind. Risse ließen nicht zwangsläufig auf ein Abweichen vom Stand der Technik schließen. Nach der Aufzählung der verschiedenen Ursachen, die einen Riss entstehen lassen, zogen die Referenten folgendes Resümee: Bei der Ausführung flächenhafter Bauteile aus Beton und Estrich besteht aufgrund der Mechanismen und Einflüsse eine erhöhte Gefahr der Rissbildung. Das Verhindern von Rissen ist auch bei strenger Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht möglich. Die Rissbildung infolge der vorstehend genannten Einflüsse kann durch fachgerechte Ausführung und Beachtung der zuvor erteilten Empfehlungen nicht verhindert, sondern nur vermindert werden.

Bewertung von Rissen durch Rechtsanwälte und Gerichte

Rechtsanwalt Helmut Giesa überraschte das Plenum mit einer völlig anderen Herangehensweise an das Thema Risse, als es viele der Anwesenden gewohnt waren. Im Zentrum der juristischen Betrachtung stehe regelmäßig die Frage, was vertraglich vereinbart wurde. Giesa zitierte drei Fälle, in denen Verarbeiter Dinge vertraglich vereinbart hatten, die nicht erfüllt werden konnten. Giesa betonte, dass man sich dafür hüten solle, Rissfreiheit bei Estrichen vertraglich zu regeln. Sein Tipp war, im Vorwege eine ausführliche technische Beratung mit dem Bauherrn durchzuführen. Dabei sollte man den Bauherr nach seinen Wünschen für die Fußbodenkonstruktion befragen und über eventuelle Risiken aufklären.
aus FussbodenTechnik 06/05 (Wirtschaft)