"Emissionen und Gerüche": Wulff initiiert Arbeitskreis

Ziel: Ökologisch wie technisch sichere Aufbauempfehlung

"Lassen wir uns von den Stinkern unter den Belägen und Klebstoffen nicht auch noch das Objektgeschäft kaputt machen", lautete der zentrale Appell von Wulff Geschäftsführer Ernst Dieckmann an die von ihm initiierte Gesprächsrunde aus Vertretern der Textilbelagsindustrie und des verarbeitenden Handwerks. Der Klebstoffhersteller zeigte mögliche Ursachen für Raumbelastungen und Geruchsbelästigungen nach der Verlegung von Teppichböden auf und regte die Gründung eines Arbeitskreises an, um ein gemeinschaftliches Prüfwesen zu schaffen, das die Erstellung ökologisch wie technisch sicherer Aufbauempfehlungen ermöglichen soll.

Reklamationen wegen unangenehmer Gerüche und Raumluftbelastungen nach der Verlegung von Teppichböden machen der Branche nach wie vor zu schaffen - immer wieder liest man Presseberichte von einschlägigen Schadensfällen mit teilweise spektakulären Regressforderungen. Dabei ist eigentlich weder das Thema neu, noch die Erkenntnis, dass man sich ihm in der Branche annehmen muss. Schon seit vielen Jahren wird in der Branche über Schadstoffe in Fußbodenbelägen und -verlegewerkstoffen diskutiert und von Seiten der Industrie gab es auch bereits verschiedene Ansätze für deren Reduzierung und Klassifizierung. Dennoch scheint die Branche das Thema immer noch nicht wirklich im Griff zu haben.

Bisherige Lösungsansätze reichen Wulff nicht aus

Ein erster Lösungsansatz erfolgte bereits vor mehr als einem Jahrzehnt, als sich aus den Reihen der Belagindustrie die "Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden" (GuT) gründete, die seitdem den Schadstoffgehalt von Textilbelägen prüft und auf dieser Grundlage das Signet "Teppichboden schadstoffgeprüft" vergibt. Zuvor hatte die Gisbau mit dem Giscode ein System zur Klassifizierung von Bodenbelagsklebstoffen entsprechend ihres Lösemittelgehaltes auf Grundlage der TRGS 610 geschaffen. 1997 folgte die "Gemeinschaft emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe" (GEV) als Zusammenschluss namhafter Klebstoffhersteller, die an ihren Produkten Emissionsmessungen durchführen lassen und als "sehr emissionsarm" einzustufende Klebstoffe mit dem Emicode EC1 kennzeichnen.

Insbesondere GuT- und Emicode-Konzept waren gezielt darauf ausgerichtet, die seit Beginn der 90er Jahre zunehmend auftretenden Reklamationen aufgrund von Raumluftbeinträchtigen und Geruchsbelästigungen nach der vollflächigen Verklebung von Bodenbelägen zu reduzieren bzw. dem Verbraucher etwaige Bedenken vor Schadstoffen in Fußbodenaufbauten zu nehmen. Für Ernst Dieckmann, Geschäftsführer des Verlegewerkstoff-Herstellers Wulff in Lotte, reichen diese Ansätze jedoch bei weitem nicht aus, um das Problem wirklich in den Griff zu bekommen: "Es lässt sich nicht wegdiskutieren, dass es auch mit GuT-Belägen und bei der Verwendung von EC1-Klebstoffen immer wieder zu Geruchsbeanstandungen und Reklamationen wegen Raumluftbelastungen kommt."

Dieckmann warnt vor ernsten Gefahren für das Objektgeschäft

Dieckmann sieht in diesen Fällen eine große Gefahr für die gesamt Branche - zumal sie durch einschlägige Presseberichte oft große Popularität erlangen: "Es stellt sich die Frage, ob ein verklebter Textilbelag überhaupt noch ein Belag für die Zukunft ist. Im privaten Wohnbereich hat der verklebte Teppichboden schon jetzt kaum noch eine Bedeutung - wir sollten uns aber nicht auch noch das Objekt-Geschäft durch die Stinker unter den Belägen und Klebstoffen kaputt machen lassen." Der Verzicht auf eine Verklebung des Belags verspricht außerdem keine echte Lösung des Problems: Zum einen ist teilweise die Zusammensetzung der Beläge für die Reklamationen mitverantwortlich und zum anderen ergeben sich ohne Verklebung neue, technische Probleme wie Nahtschrumpf, offene Fugen, Beulen und Blasen, fehlende Stuhlrollen- und Fußbodenheizungseignung etc.

Die Problematik ist demnach sehr viel komplexer, als sie auf den ersten Blick aussieht - betrifft die Klebstoffhersteller ebenso wie die Belagindustrie. "Wenn man hier nicht bald gemeinsam nach wirklichen Lösungsansätzen sucht, will irgendwann keiner mehr einen Teppichboden haben - egal ob verklebt oder nicht", gibt Dieckmann zu Bedenken. Außerdem gelte es, den Verleger zu schützen, der oft der Hauptleidtragende einschlägiger Reklamationen ist: "Wenn ein verklebter Teppichboden unangenehm riecht, wird je nach Gutachter und dessen Kenntnisstand entweder der Klebstoff oder der Belag verantwortlich gemacht - in der Regel bleibt jedoch der Verleger als schwächstes Glied der Kette auf dem Schaden sitzen." Der erfährt nämlich häufig erst vor Gericht, was er in Sachen Emissionen und Gerüche hätte beachten müssen und worauf er den Auftraggeber hätte hinweisen müssen - kurz: was so alles im Kleingedruckten steht.

Wulff regt Gründung eines interdisziplinären Arbeitskreises an

Das Thema Emissionen und Gerüche ist nach Dieckmanns Auffassung nur durch eine konzertierte Aktion aller Beteiligten vom Klebstoffhersteller über die Belagindustrie bis zum Verleger in den Griff zu bekommen - sowie durch Vorstöße, die deutlich über die bisherigen Lösungsansätze von GuT und GEV hinausgehen müssen. Als ersten Schritt in diese Richtung lud Wulff im Dezember Vertreter namhafter Textilbelagshersteller, Sachverständige und Objekteure zu einer Expertenrunde ein, die den Grundstein für die Bildung eines Arbeitskreises "Emissionen - Gerüche - Wechselwirkungen" bilden sollte.

Warum kommt dieser Vorstoß gerade von Wulff? Der Klebstoffhersteller aus Lotte versteht sich als Pionier in punkto emissionsreduzierter Verlegewerkstoffe. Schon Anfang der 90er Jahre hatte das Unternehmen die Fertigung von lösemittelhaltigen Produkten komplett eingestellt und sich seitdem intensiv mit der Entwicklung praxisgerechter, objektgeeigneter Alternativen befasst. Die Einführung der Harzschmelztechnik ermöglichte dem Hersteller schließlich die Fertigung hochwertiger Klebstoffe unter vollständigem Verzicht auf niedrig-, mittel- und hochsiedenden Lösungsmitteln einschließlich sogenannter "Weichmacher". Auf Grundlage der Diplomarbeit von Jörg Kummetz, die im Hause Wulff entstand, wurde zudem ein Prüfwesen entwickelt, mit man die technischen Anforderungen bestimmen kann, die bestimmte Beläge an den Klebstoff stellen - Voraussetzung, um neben niedrigsten Emissionswerten auch die Praxistauglichkeit der Produkte gewährleisten zu können.

Dieckmann, Kummetz und Wolfgang Israel, bei Wulff verantwortlich für die Produktentwicklung, stellten den rund 15 Teilnehmern der Gesprächrunde die Unternehmensphilosophie, die spezielle Fertigungstechnik sowie die Details des hauseigenen Prüfwesens vor - wobei sie tiefe Einblicke in die Zusammensetzung und Eigenschaften moderner Klebstoffe und Bodenbeläge sowie deren Einfluss auf die Entstehung von Emissionen und Gerüchen vermittelten. Darüber informierten sie über aufschlussreiche Ergebnisse aus den jahrelangen Produktuntersuchungen im Rahmen des Wulff-Prüfwesens.

Warum werden Bodenbeläge überhaupt verklebt?

In seinem einleitenden Vortrag ging Dieckmann zunächst auf die Frage ein, warum man marktgängige Bodenbeläge im Objekt überhaupt vollflächige verkleben muss: "Unsere zahlreichen Prüfungen haben ergeben, dass das Schrumpfen und Wachsen von Bodenbelägen unter Wärme- und Feuchteinfluss einer Gesetzmäßigkeit unterliegt. Wer anders als der Klebstoff soll diese Maßänderungen abfangen?" Diese Maßänderungen können erhebliche Dimensionen annehmen: Messungen im Rahmen des Wulff-Prüfwesens ergaben beispielsweise bei einem PA-Nadelvliesbelag an der 2-Meter-Bahn unter Feuchteeinfluss (500 g/qm Na-Lauryl-SO4-Lösung, 1 %-ig) nach 24 Stunden in Längsrichtung eine Schrumpfung von 4,8 mm und in Querrichtung eine Ausdehnung von 5,4 mm. Unter Wärmeeinfluss (1 Stunde Lagerung bei +50) zeigte sich in Quer- und Längsrichtung ein Schrumpf von mehr als 6 mm. Ohne funktionierende Verklebung wären hier Stippnähte bzw. klaffende Fugen vorprogrammiert.

Die Ursachen für Maßänderungen an Bodenbelägen können vielschichtig sein - in Klimaänderungen, produktionsbedingten Spannungen oder chemisch/physikalischen Prozessen begründet liegen:

- Temperaturschwankungen (Wachstum durch Wärme, Schrumpf durch Kälte)
- Luftfeuchte (Wachtum durch Feuchte, Schrumpf durch Trocknung)
- sogenannte "eingefrorene" Spannung ("Memory-Effekt") bei elastischen Belägen (bei Wärmeeinwirkung Wachstum in der Breite und Schrumpf in der Länge)
- "Einlaufen" von gereckten textilen Belägen nach Einwirkung von Wasser (Reinigung)
- Wachstum durch Einwanderung von z.B. hochsiedenden Lösungsmitteln oder Weichmachern aus dem Klebstoff in den Belag
- Wachstum durch das Einwandern von Wasser aus dem Klebstoff
- Schrumpfung durch Auswanderung von Weichmachern oder anderen Inhaltsstoffen aus dem Belag (z.B. von Antistatika aus chemisch leitfähigen Belägen)

Demnach muss der Klebstoff also weniger die Funktion einer "Diebstahlsicherung" erfüllen, sondern vielmehr die mitunter hohen Kräfte abfangen, die Bodenbeläge beim Einsetzen von Maßänderungen aufbauen. Hier liegt eine zentrale Aufgabe von Klebstoffen, die auch ohne Stuhlrollenbeanspruchung oder Fußbodenheizung eine vollflächige Verklebung unumgänglich macht, um Schäden durch offene oder Stippnähte sowie Beulen- und Blasenbildungen zu vermeiden. "Sofern nicht anderweitig für eine hohe Maßstabilität des Belags gesorgt wird, wie beispielsweise mit der von Wulff entwickelten zementären Teppichboden- Rückenbeschichtung, kann nur ein Klebstoff solche Kräfte abfangen", stellt Dieckmann fest.

Wie muss ein Klebstoff aussehen, um Geruchs-reklamationen zu vermeiden?

Eine vollflächige Verklebung ist demnach in den meisten Fällen unumgänglich - wie aber lassen sich dann Raumluftbeeinträchtigungen und Geruchsbelästigungen durch den Klebstoff vermeiden? Dieckmann rät zu großer Sorgfalt bei der Produktauswahl: "Man sollte zur Teppichbodenverlegung ausschließlich sehr emissionsarme und geruchsneutrale Klebstoffe einsetzen." Die Kennzeichnung als "lösemittelfrei nach TRGS 610" reicht für ihn allein bei weitem nicht aus, da ihr eine Lösemitteldefinition zugrunde liegt, die nur einen bestimmten Teil flüchtiger organischer Verbindungen erfasst - solche mit einem Siedepunkt unter 200 C - und dadurch gerade viele für Langzeitemissionen und Geruchsbelästigungen verantwortliche Substanzen unter den Tisch fallen lässt. Dieckmann sieht hier eher eine "Verbrauchertäuschung" als einen brauchbaren Anhaltspunkt für die Produktauswahl.

Um einen Klebstoff bedenkenlos für die Teppichbodenverlegung einsetzen zu können, muss für Dieckmann noch eine ganze Reihe weiterer Bedingungen erfüllt sein: "Bei solchen Klebstoffen sollte zudem auf sogenannte Weichharze, verflüssigte Baumharze oder Harze aus der Kohle verzichtet werden, die in der Regel in hochsiedenden Lösungsmitteln, wie Triethylenglycol oder auch Weichmachern gelöst sind. Diese Lösevermittler sind in Verbindung mit den Harzen verantwortlich für enorme Geruchsentwicklungen mit Langzeitwirkung. Auch auf Klebstoffe, die als Bindemittel SBR-Latex enthalten - in der Regel mit Ammoniak stabilisiert - sollte verzichtet werden. Kurz: Man sollte auf alles verzichten, was unangenehm riecht und auch Wechselwirkungen mit der Spachtelmasse ausschließen können."

Emicode EC1 geht Wulff nicht weit genug

Hohe Anforderungen, wie auch der Wulff-Geschäftsführer einräumt: "Gerade der Ausschluss von Wechselwirkungen mit der Spachtelmasse ist eine äußerst schwierige Anforderung. Denn Klebstoffe, die auf Glas aufgetragen werden, verhalten sich in der Regel erheblich geruchsneutraler als wenn man sie auf Spachtelmassen aufträgt." Er spielt damit auf die GEV-Prüfmethode für die Produktklassifizierung Emicode EC1 an, die eine Klebstoffprüfung auf einer Glasplatte vorsieht.

Die GEV-Prüfmethode geht Dieckmann insgesamt nicht weit genug: "Es wird oft behauptet, dass Emissionen und Gerüche nichts miteinander zu tun haben - was aber nur die halbe Wahrheit ist, da hinter Gerüchen immer Emissionen stecken. Einige dieser geruchsrelevanten Emissionen spielen sich bereits in einer Größenordnung von 3, 5 oder 6 g/m3 Raumluft ab. Da bei der GEV-Prüfmethode die Hauptkomponenten erst ab 20 g/m3 bewertet werden, ist diese grundsätzlich erst einmal als ungeeignet anzusehen, um Geruchsreklamationen sicher vorzubeugen." Das habe sich auch in der Praxis bestätigt: "Nach Informationen der Belagindustrie gibt es auch mit bestimmten EC1-Klebstoffen Geruchsbeanstandungen."

Auch die nach GEV-Prüfmethode vorgesehene Messung des offen liegenden Klebstoffs nach 10 Tagen ist für Dieckmann nicht praxisgerecht: "Man legt den Belag in der Regel ja nicht erst nach 10 Tagen ein. Interessant wäre es, den Startwert am ersten Tag zu kennen. Denn je niedriger der Startwert, umso größer die Sicherheit." Wulff lässt seine Klebstoffe beim staatlichen Landeshygieneinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald (LHI) nach einem abweichenden Verfahren prüfen, das sowohl die Startwerte als auch geringere Einzelkonzentrationen geruchsrelevanter Substanzen berücksichtigt - ein Weg, an dem sich laut Dieckmann auch das Umweltbundesamt orientiert, das sich derzeit mit der Festlegung von Kriterien für die Einführung eines Umweltzeichens für Klebstoffe befasst.

Welche technischen Anforderungen muss ein Klebstoff erfüllen?

Für einen "reklamationssicheren" Einsatz müssen Klebstoffe allerdings neben möglichst niedrigen Emissionen auch ein gewisses technisches Leistungspotential aufweisen. Wulff hat auch hier ein detailliertes Anforderungsprofil erstellt, das auf den langjährigen Untersuchungen verschiedenster Aufbauten im Rahmen des hauseigenen Prüfwesens basiert. "Voraussetzung für eine funktionierende Verklebung ist unter anderem, dass der Klebstoff eine hohe Wärmestandsfähigkeit aufweist - er sollte also den sogenannten Tarkett-Test unter Wärmebelastung bestehen", nennt Kummetz einen wichtigen Aspekt. Das Unternehmen hat diese Form der Klebstoffprüfung modifiziert, indem man den Test in einem Klimaschrank durchführt - dadurch sollen die tatsächlichen Belastungen für den Klebstoff im Objekt noch realistischer simuliert werden.

Darüber hinaus legt man großen Wert auf eine ausreichende Scherfestigkeit des Klebstoffs - also dessen Eigenschaft, auftretende Maßänderungen des Belags in Längs- und Querrichtung abfangen zu können. Für die Verlegung Nadelvliesbelägen setzt Wulff einen Mindestwert von 1,5 N/qmm an - gemessen in Anlehnung an die Parkettkleber-Norm DIN 281.

Hier sieht Israel ein entscheidendes technisches Defizit bei vielen EC1-Klebstoffen: "EC1-Klebstoffe werden oft unter Einsatz sogenannter Weichharze realisiert. Diese Weichharze sorgen zwar für einen hohen Anfangstack, die Produkte weisen jedoch gleichzeitig auch eine sehr weiche Kleberfuge auf. Diese ist für viele der technischen Probleme verantwortlich, mit denen die Brache in der Praxis heute zu kämpfen hat - unter anderem die Fugenbildungen bei Nadelvliesbelägen."

Bei manchen Belägen ist auch der beste Kleber überfordert

Diese technischen Probleme liegen jedoch nicht allein im Klebstoff begründet: "Es gibt Maßänderungen, bei denen jeder Klebstoff an seine Grenzen stößt", räumt Dieckmann ein. "Man muss solche Beläge, die sich mit modernen Klebstoffen nicht schadensfrei am Boden halten lassen, schlichtweg als unverlegbar einstufen. Hier ist der Belaghersteller gefordert, nachzubessern." Bei Teppichboden-Bahnenware gibt es bislang allerdings praktisch keine allgemeingültigen Anforderungen an die Maßstabilität des Belags. Das heißt: Ein DIN-gerechter Belag muss nicht unbedingt auch eine schadensfreie Verlegung gewährleisten. Die wenigen existierenden DIN-Vorgaben hinsichtlich der maximal zulässigen Maßänderungen von feuchtraumgeeigneten Teppichböden (EN 1307) und Nadelvliesbelägen (EN 1470) kann man nach Dieckmanns Ansicht ebenfalls vergessen: "Diese Grenzwerte sind höchstens als absolute Mindestanforderungen anzusehen - sozusagen als Schmutz- und Schandgrenze." Gleiches gelte für die im Gelbdruck der europäischen Vornorm prEN 14259-2001 erstmals angesetzten Scherfestigkeitsanforderungen für Klebstoffe.

Zur Geruchsvermeidung kann auch die Belagindustrie beitragen

Ebenso ist die Belagindustrie beim Thema Gerüche mit angesprochen. Als Beispiel für einen geruchsrelevanten Belagbestanteil führt Dieckmann das SBR-Latex an (S = Styrol, B = Butadien, R = Rubber), das neben Klebstoffen auch in Textilbelägen als Binder eingesetzt wird - insbesondere bei Nadelvlies. "Es gibt verschiedene Typen von SBR-Latex, deren Geruchsrelevanz sehr unterschiedlich ausfällt", erklärt der Wulff-Geschäftsführer. "Dementsprechend finden sich im Markt neben akzeptabel riechenden Produkten auch unangenehm riechende Nadelvliesbeläge". Das gleiche gelte im Prinzip für Tuftingbeläge mit synthetischem Zweirücken. Mit Webwaren, die in der Regel PVC- oder Polyurethan-basierte Abstriche aufweisen, gibt es nach Wulff-Erfahrungen hingegen die wenigsten Geruchsbeanstandungen. "Auf längere Sicht sollte sich die Teppichindustrie vielleicht ganz vom SBR-Latex trennen", empfiehlt Dieckmann. "Oder sie muss zu geruchsneutraleren SBR-Latextypen greifen."

Dieckmann schlägt Einrichtung eines gemeinschaftlichen Prüfwesens vor

Wie lassen sich all diese Problembereiche in den Griff kriegen? "Da es neben unangenehm riechenden Klebstoffen auch unangenehm riechende textile Bodenbeläge gibt, die zudem unter technischen Gesichtspunkten hohe Anforderungen an die Verklebung stellen, bleibt uns sicher nichts anderes übrig, als ein gemeinsames Prüfwesen aufzubauen", richtete sich Dieckmann an die anwesenden Vertreter der Belagindustrie. Hinsichtlich der technischen Anforderungen an Klebstoffe und die Maßstabilität von Bodenbelägen regte er eine Orientierung am bereits langjährig erprobten Wulff-Prüfwesen an. Einen ersten Ansatz für ein Geruchsprüfwesen stellte Peter Schwarzmann in Lotte vor, Leiter der Anwendungstechnik bei Carpet Concept, der eine entsprechende Prüfkammer entwickelt hat (FussbodenTechnik wird das Verfahren in einer der kommenden Ausgaben ausführlich vorstellen).

Ziel: Aufbauempfehlungen mit maximaler Praxissicherheit

Eine erste Marschtabelle hat Dieckmann ebenfalls bereits aufgestellt: "Unser kurzfristiges Ziel sollte es sein, dass die Belaghersteller und die Firma Wulff gemeinsame Empfehlungen abgeben, die zum einen garantieren, dass der Belag, der ja nun mal mehr oder weniger wachsen oder schrumpfen will, vom Klebstoff mit größtmöglicher Sicherheit gehalten wird, und die zum anderen sicherstellen, dass die Emissionen so niedrig bleiben, dass diese von einer verantwortungsvollen Industrie auch begründet werden können. Dass es nicht unangenehm riechen darf, muss eine Selbstverständlichkeit werden." Als Vorbild für entsprechende Aufbauempfehlungen bezeichnete er die Verlegeanleitungen von Desso DLW und Freudenberg.

Ob dieser Vorstoß von Wulff von den Teilnehmern der Gesprächsrunde aufgegriffen wird, bleibt abzuwarten. Neben viel Lob für den Versuch, einen Weg zu finden, um drängende Probleme der Branche gemeinschaftlich anzupacken, wurden in der Abschlussdiskussion auch erste Bedenken geäußert, ob man in der derzeitigen Konstellation wirklich etwas bewegen kann. Schließlich handelt es sich bislang um eine reine Wulff-Initiative - unter bewusstem Ausschluss der übrigen Klebstoffanbieter auf dem deutschen Markt. Aus Sicht des Handwerks wäre es sicher wünschenswert, wenn Belag- und Klebstoffhersteller künftig Systemempfehlungen geben würden, die ihm sowohl in technischer wie in ökologischer Hinsicht ein Maximum an Sicherheit versprechen - vielleicht findet sich ja doch ein Weg.

Die Teilnehmer

- Torsten Grotjohann, IFF Gutachter-Sozietät, Koblenz
- Jürgen Höttges, Johann Borgers, Bocholt
- Ralf Hummelt, Wulff, Lotte
- Karsten Krause, K & R Bodendesign, Wedel
- Erich Kraut, Armstrong DLW, Bietigheim Bissingen
- Jens Puda, Forbo Werke, Paderborn
- Franz Th. Schleich, Tarkett Sommer, Frankenthal
- Hans-Joachim Schmidt, Tarkett Sommer Bereich Objekt, Frankenthal
- Peter Schwarzmann, Carpet Concept, Bielefeld
- Stefan Sperber, Desso DLW, Bietigheim-Bissingen
- Klemens Tillmanns, Girloon, Grefrath
- Johan Vroman, Domo, Zele (Belgien)
- Ralf Winter, Filzfabrik Fulda, Fulda
- Kurt Witt, Otto Golze & Söhne, Hameln
aus FussbodenTechnik 01/03 (Wirtschaft)