Neuer BEB-Arbeitskreis "Leichtestrich-Ausgleichsdämmung" will aufklären

"Leichtestrich bietet vielfältige Möglichkeiten"

Der Baustoff Leichtestrich hat in der Fußbodentechnologie in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die technischen Möglichkeiten dieses Baumaterials sind zwar hinlänglich bekannt, die praktische Umsetzung erfolgt allerdings sehr zögerlich. Angesichts dieser Situation hat der Vorstand des Bundesverbandes Estrich und Belag e.V. (BEB) vorgeschlagen, den bauausführenden BEB-Mitgliedsbetrieben die vielfältigen Möglichkeiten und Vorteile des Leichtestrichs für die Fußbodenkonstruktionen näher zu bringen.

Im Herbst vergangenen Jahres beschlossen die Obmänner aller BEB-Arbeitskreise sowie der Vorstand die Gründung eines eigenen Arbeitskreises "Leichtestrich-Ausgleichsdämmung". Im Anschluss daran etablierte sich ein Arbeitsskreis aus bauausführenden Unternehmen, Baustoff-Zulieferfirmen sowie Sachverständigen der Branche.

Anlässlich einer konstituierenden Sitzung des Arbeitskreises in Troisdorf wurde zunächst eingehend über die Entwicklung, das Marktpotential und die Einsatzbereiche von Leichtbeton beraten. In diesem Zusammenhang wurde auch auf den Güteschutz und die Qualitätssicherung für dieses Baumaterial eingegangen. Im Anschluss daran berieten die Arbeitskreis-Mitglieder über ein mögliches Arbeitsprogramm. Hierzu zählen unter anderem die Erarbeitung von Arbeits- und Hinweisblättern oder die Durchführung von Seminaren. Nach Bestätigung des Arbeitskreises durch die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes hat der Arbeitskreis seine Aktivitäten aufgenommen. Als Vorsitzender für den Arbeitskreis hat sich Peter Erbertz zur Verfügung gestellt, der bereits seit einigen Jahren den Arbeitskreis "Zement-Estrich" leitet. FussbodenTechnik hat den Obmann des neuen Arbeitskreises "Leichtestrich-Ausgleichsdämmung" befragt.

FussbodenTechnik: Herr Erbertz, Sie haben zum Thema Leichtestrich die Leitung eines eigenen Arbeitskreises übernommen. Welche Funktion hat eigentlich ein Leichtestrich?

Erbertz: Zunächst einmal muss der Begriff Leichtestrich erläutert werden. Wir befassen uns derzeit in erster Linie mit "Ausgleichschichten". Der Begriff Leichtestrich suggeriert zunächst einmal, es würde sich um eine Lastverteilungsschicht handeln, die aus leichten Stoffen hergestellt wird. Die derzeit auf dem Markt befindlichen Systeme sind in aller Regel aber "nur" als Ausgleichschichten unterhalb des eigentlichen Estrichaufbaus einsetzbar.

Schwimmende Estriche im Wohn- und Gewerbebau dienen, neben ihrer Funktion als Lastverteilungsschicht, in erster Linie der Wärme- und Trittschalldämmung. Sowohl im Neubaubereich als auch bei der Sanierung von Altbauten trifft man jedoch immer wieder Untergründe an, die ohne weitere Vorarbeiten nicht dazu geeignet sind, eine ordnungsgemäße Wärme- und Trittschalldämmung aufzunehmen. Hier können dann "Leichtestriche" eingesetzt werden um den Untergrund entsprechend auszugleichen.

FussbodenTechnik: Welche Fehler werden denn bei der Wärme- und Trittschalldämmung gemacht?

Erbertz: Die Fehler liegen häufig nicht alleine im Berich der Wärme- und Trittschalldämmung, sondern vielmehr im Bereich der Planung. Auf der Rohbetondecke findet man alle möglichen Arten von Installationsleitungen - angefangen von Elektro-Leer-Rohren bis hin zu dick gedämmten Heizungsrohren - und zwar an den Stellen, an denen eine funktionierende Trittschalldämmung eingebaut werden soll. Darüber hinaus ist so mancher Untergrund bezüglich der Ebenheit und der Winkeltoleranzen zu beanstanden. Seitens der Planung werden die Installationen auf der Rohdecke angeordnet, es fehlen aber häufig die notwendigen Konstruktionshöhen, um derartige Leitungspakete ordnungsgemäß im Fußbodenaufbau unterzubringen.

FussbodenTechnik: Welche Aussagen trifft denn die VOB zu diesem Thema?

Erbertz: Die VOB macht es sich diesbezüglich einfach: Es wird gefordert, dass der Untergrund überprüft werden muss, und bei Feststellung solcher ungeeigneter Beschaffenheiten des Untergrundes Bedenken anzumelden sind. In der DIN 18560 wird gefordert, dass bei Rohrleitungen auf dem tragenden Untergrund, sowie sonstigen "Unzulänglichkeiten" des Untergrundes die z. B. zu einer schwankenden Estrichdicke führen, zunächst ein Ausgleich zu schaffen ist. Dieser sorgt dafür, dass die Dämmschicht, insbesondere die Trittschalldämmung eben aufliegt und ohne Unterbrechungen verlegt werden kann. Das Gleiche gilt auch bei der Verlegung von Estrichen im Gefälle. Ein schwimmender Estrich dessen Oberfläche im Gefälle liegen soll, benötigt einen Untergrund, der bereits das erforderliche Gefälle aufweist. Wenn dies nicht bereits in der Rohbetondecke berücksichtigt worden ist, so muss durch entsprechende Maßnahmen der Untergrund so hergerichtet werden, dass sowohl die Dämmschicht als auch der Estrich in gleich-bleibender Dicke verlegt werden kann.

FussbodenTechnik: Und diese gleichbleibende Dicke wird nicht immer eingehalten?

Erbertz: Unter dem Druck (wo kommt der eigentlich her?) Estrichkonstruktionen immer preiswerter anbieten zu müssen, wird vielfach durch abenteuerliche "Schnitzwerke" die Dämmschicht an die Rohre angeschnitten, Schieflagen der Rohdecken oder Gefälle werden großzügig durch unterschiedliche Estrichdicken ausgeglichen. Jedem Fachmann ist klar, dass dies eine handwerklich mangelhafte Ausführung darstellt.

FussbodenTechnik: Worauf muss man denn achten, um "Schnitzwerke" zu vermeiden?

Erbertz: Sofern die Konstruktionshöhe zur Verfügung steht, und die Ebenheit des Untergrundes nicht zu beanstanden ist, kann der Ausgleich der Rohrleitungen durchaus mit einer Lage Wärmedämmung ausgeführt werden. Die Dämmplatten müssen dann aber mindestens so dick sein wie das dickste Rohr, damit die Trittschalldämmung ohne Unterbrechungen aufgebracht werden kann.

FussbodenTechnik: Sind Schüttungen eine Alternative hierzu?

Erbertz: Ja, genau. Zum Ausgleich des Untergrundes werden auch häufig Schüttungen verwendet. Die "alte" DIN 18560 schreibt vor, das derartige Schüttungen nicht als ungebundene Schüttungen aus Natur oder Brechsand ausgeführt werden dürfen. Gelegentlich werden aber auch ungebundene Schüttungen aus Perlit-Gestein, Hanfschäben oder ähnlichen Materialien verwendet, um den Untergrund auszugleichen. Eine sorgfältiger Verlegung und ordnungsgemäßer Verdichtung ist dabei die Grundvoraussetzung für eine mangelfreie Konstruktion.

Im Norm-Entwurf der DIN 18560 (die Einspruchsitzungen finden derzeit statt) ist nun vorgesehen, dass Ausgleichschichten im eingebauten Zustand eine gebundene Form aufweisen müssen. Derartige gebundene Schüttungen sind in den letzten Jahren vermehrt entwickelt worden. So gibt es eine Vielzahl von System mit den unterschiedlichsten Zuschlagstoffen und Bindemitteln sowie den unterschiedlichsten Bezeichnungen: Leichtestriche, Schaumbeton, Wärmedämm-Leichtbeton. Von der Funktionalität her können all diese System als Ausgleichestriche bezeichnet werden. Nach der Definition in der "alten" DIN 18560 ist ein Ausgleichestrich ein Estrich, der vor der Herstellung des eigentlichen Estrichs auf den tragenden Untergrund aufgebracht wird, um größere Unebenheiten, als sie nach DIN 18202 zulässig sind, auszugleichen. Darüber hinaus findet man keine Anforderungen oder Hinweise zu derartigen Ausgleichschichten in den Regelwerken.

FussbodenTechnik: Und diese Lücke soll der neue Arbeitskreis "Leichtestrich-Ausgleichsdämmung" schließen?

Erbertz: Bei der Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Systeme scheint es sinnvoll zu sein, Hinweise zu Anforderungen und Ausführung derartiger Ausgleichschichten zu erarbeiten. Insbesondere auch unter dem Gesichtpunkt, dass Systeme angeboten werden, die neben der Funktion des Ausgleichs auch zur Wärme- und Trittschalldämmung eingesetzt werden können.

FussbodenTechnik: Was sind die dringendsten Fragen, die geklärt werden müssen?

Erbertz: Wir haben bereits eine Reihe von Themenkomplexen zusammengestellt:

- Welche Bindemittel sind geeignet, bzw. Bei welchen Bindemittel ist was zu beachten?
- Was geschieht mit der Feuchtigkeit aus den Ausgleichschichten?
- Bei welchen Feuchtigkeitsgehalten kann der nachfolgende Estrichaufbau auf die Ausgleichschicht aufgebracht werden?,
- Wann ist die Ausgleichschicht begehbar?
- Wie ist die Restfeuchte gegebenenfalls zu bestimmen?
- Welche Festigkeiten muss die Ausgleichschicht aufweisen?
- Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich um z. B. die Rohrleitungen zu schützen?
- Können die Ausgleichschichten gegebenenfalls zur Bemessung der Wärme- und/oder Trittschalldämmung mit herangezogen werden?
- Können leichte Trennwände auf die Ausgleichschicht gestellt werden?
- Werden die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten?

Der Katalog der Fragen ist sicherlich nicht vollständig. Bei zunehmender Beschäftigung mit diesem, auf den ersten Blick trivialem Thema tauchen immer wieder neue zu berücksichtigende Aspekte auf.

FussbodenTechnik: Welche Mitglieder hat der neue Arbeitskreis?

Erbertz: Der Arbeitskreis setzt sich in bewährter Art aus Vertretern bauausführender Firmen, Industrievertretern und Sachverständigen zusammen. Gemeinsam sollen zu den genannten Fragestellungen Hinweisblätter erarbeitet werden, sowie entsprechende Seminarveranstaltungen durchgeführt werden. Ein Redaktionsausschuss traf sich Anfang Juli 2003 zu einer ersten Sitzung. Dabei wurde ein Grobgerüst für ein erstes Hinweisblatt erarbeitet, das bei der nächsten ordentlichen Sitzung nach der Sommerpause im September 2003 zur Diskussion gestellt wird.
aus FussbodenTechnik 03/04 (Wirtschaft)