Who is Who im Sachverständigenwesen

Reiner Mönke

Sachverständiger im iff-Institut für Fußbodenbau Torsten Grotjohann
Olper Straße 31a 51491 Overath

Tel.: 02204/30 80 60
Fax.: 02204/30 80 610
Mobil: 0171/511 22 48
Mail: info-moenke@web.de
Internet: www.fussboden-gutachter.de

Beruflicher Werdegang

1977 - 1980 Ausbildung als Raumausstatter in Bad Homburg
1980 - 1986 Praktische Tätigkeit als Raumausstattergeselle in unterschiedlichen Raumausstatterbetrieben
1986 Meisterprüfung im Raumausstatterhandwerk
1987 - 1995 Praktische Tätigkeit im Bereich Bauleitung und Kalkulation bei zwei namhaften Objekteuren im Bereich Fußbodenbau sowie bei einem namhaften Bodenbelaghersteller im Verkauf
1995 Gründung der Fa. Reiner Mönke Raumausstattung und Fußbodentechnik
1999 Von der Handwerkskammer Rhein-Main in Frankfurt a.M. öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für das Raumausstatterhandwerk
2000 Erwerb der Sachkunde nach TRGS 519 für Abriss, Sanierung und Instandhaltungsarbeiten geringen Umfangs an asbesthaltigen Fußbodenbelägen
2000 Erwerb der Gerätesachkunde nach TRGS 519 für den Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen
2009 Vom TÜV-Rheinland zertifizierter Sachverständiger für die Erkennung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzbelastungen
2009 Sachverständiger Kooperationspartner des iff-Institut für Fußbodenbau Torsten Grotjohann

Tätigkeitsspektrum

Gerichts-, Schieds-, und Privatgutachten
Beweissicherungsgutachten
Gutachterberatungstermine
Technische & gutachterliche Berichterstattungen
Materialprüfungen & Materialprüfberichte
Planung von Fußbodenkonstruktionen & Sanierungsempfehlungen
Sanierungen begleitende Tätigkeiten & Bau begleitende Prüfmaßnahmen sowie Belegreifprüfungen
Prüfungen technischer Eigenschaften von Bodenbelägen, z.B. Rutsch- und Begehsicherheit, Antistatik & Leitfähigkeit
Unterstützung bei Ausschreibungen & Leistungsbeschreibungen

Praxisbeispiel

In einem aus mehreren Etagen bestehenden Bürogebäude eines namhaften Chemie- und Arzneiherstellers wurden umfangreiche Fußbodensanierungsmaßnahmen durchgeführt. Aufgrund der umfangreichen Büro- und Kommunikationstechnik wurden die Fußbodenkonstruktionen mit Hohlböden und Doppelbodentrassen realisiert.

Im Rahmen der Untergrunderstellung war es jedoch nicht gelungen, die Hohlböden und Doppelbodentrassen absolut höhengleich herzustellen. Die Übergänge zwischen den Hohlböden und den Doppelbodentrassen waren nicht dazu geeignet, die vorgesehenen textilen Bodenbelagsebenen aufzunehmen. Deshalb wurden die Sachverständigen des iff-Instituts für Fußbodenbau bereits vor Durchführung der Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Sanierung hinzugezogen. So war es noch im Rahmen der Bauausführungen möglich, zwischen Hohlböden und Doppelbodentrassen entsprechende Profile zu setzen und die vorgesehenen Nutzbeläge sicher zu verlegen. Auf den Hohlböden wurden textile Bodenbeläge als Bahnwaren vollflächige geklebt verlegt. Auf den Doppelbodentrassen wurden mit gleicher Oberfläche Teppichbodenfliesen fixiert.

Durch den Einsatz der Sachverständigen ist es gelungen, hier mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand eine sichere Verlegung durchzuführen und weitergehend sicherzustellen, dass der Bauherr und der Betreiber nachträglich hinsichtlich der Nutzung und Installation von Kommunikationstechnik frei und unabhängig agieren kann.

Brancheneinschätzung

Die moderne schnelle Bauweise aber auch die vielseitigen technischen Anforderungen an Fußbodenkonstruktionen stellen immer höhere Anforderungen an alle Beteiligten am Bau. Regelmäßig werden innovative Produkte und Technologien entwickelt und zur Verfügung gestellt. Es ist jedoch in der Praxis auch zu beobachten, dass hochwertige Produkte hinsichtlich ihrer technischen Eigenschaften häufig "ausgereizt" werden und somit bei einem Zusammentreffen unterschiedlicher negativer Einflussfaktoren hieraus häufig Bodenbelagsschäden resultieren.

Den Architekten/Planern kann eigentlich nur geraten werden, auch bei der Planung und Beschreibung einer Fußbodenkonstruktion gewissenhaft vorzugehen und ggf. bereits bei der Ausschreibung und Leistungsbeschreibung technische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Für den Bodenleger bedeutet dies, dass kaum noch ein Bauvorhaben realisiert werden kann, ohne das Bedenken geltend gemacht werden müssen.

Dem Verleger kann nur geraten werden, sich bei größeren Bauvorhaben technische Hilfe zu sichern. Gerade bei kostenaufwendigen Fußbodenkonstruktionen und kritischen Untergründen ist es in jedem Fall ratsam, sich vor Ort von der Verlegewerkstoffe herstellenden Industrie beraten zu lassen und eine entsprechende schriftliche Aufbauempfehlung einzuholen.

Insgesamt gesehen muss überlegt werden, ob die schnelle Bauweise - insbesondere das regelmäßige Absperren von Untergrundkonstruktionen mit Reaktionsharzen - auf Dauer gesehen die richtige Lösung ist. Für den Handwerker wird es immer schwieriger werden, sich in kritischen Fällen vertragsrechtlich und juristisch abzusichern.
aus FussbodenTechnik 05/10 (Personalien)