Unilin BVBA division Flooring

Landgericht Hamburg bestätigt Unilin-Schutzrechtsverletzung durch Berry-Paneele


Im Streit zwischen Unilin und Berry/Alloc auf der diesjährigen Domotex um die angebliche Verletzung des Unilin-Gebrauchsmusters DE 297 10 175 (Klickverbindung) fühlt sich Unilin bestätigt: Das Landgericht Hamburg bekräftigte Anfang März seine einstweilige Verfügung gegen Berry Floor wegen der Verletzung von Unilins deutschem Gebrauchsmuster DE 297 10 175. Gegen das Urteil ist aber noch Berufung möglich.

Berry Floor hatte auf der diesjährigen Domotex unter der Bezeichnung Chateau einen neuen Laminatboden präsentiert, bei dem die Paneele in verschiedenen Zusammenstellungen verlegt werden können, beispielsweise einer Fischgrätstruktur. Dagegen hatte Unilin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Berry legte Widerspruch dagegen ein. Während der mündlichen Verhandlungen bezeugte dann Välinge-Präsident Darko Pervan, dass seine Firma die Chateau-Paneele herstellt. Nach Erwägung der Argumente von Berry bestätigte das Gericht seine Entscheidung, dass die Chateau-Paneele das Gebrauchsmuster DE 297 10 175 von Unilin verletzten und somit unrechtmäßig deren Uniclic-Technologie nutzten.

Berry Floor verweist in einer Pressemitteilung darauf, dass Välinge inzwischen das leimfreie Installationssystem für die Chateau-Serie modifiziert habe. Die Domotex-Version, gegen die Unilin die einstweilige Verfügung erwirkt hatte, sei nur "Teil einer Testproduktion von Välinge gewesen", wiegelt Berry ab. Die weiterentwickelte Variante garantiere nicht nur eine höhere Festigkeit der Verbindung, sondern verkürze auch die Verlegezeit.
aus BTH Heimtex 04/03 (Wirtschaft)