Välinge Innovation AB

Berry und Välinge erhalten Patent zurück


Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts hat entschieden: Berry und Välinge erhalten das Patent 0698162 für ihr Parkett-Verriegelungssystem zurück. Välinge hatte das System für Berry entwickelt; die erstinstanzliche Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes hob das Patent zunächst auf. Anschließend forderten die Parkettanbieter Unilin, Egger Floor Products und Kronotex eine endgültige Aufhebung - mit der Begründung, dass das System weder neu sei noch einen erfinderischen Schritt enthalte. Die Beschwerdekammer lehnte diese Argumentation am 11. März 2004 ab und genehmigte den Hauptanspruch des Patents, wie von Välinge vorgelegt. Dieser Beschluss ist endgültig. "Alle Välinge-Patente, die bisher vor der Beschwerdekammer auf Widerspruch gestoßen sind, haben diesen Test erfolgreich bestanden", heben Berry und Välinge hervor. Bisher wurden zehn Patente von Berry und Välinge durch das Europäische Patentamt genehmigt; dabei handelt es sich um verschiedenartige Verriegelungssysteme und Verlegemethoden.

Bei dem Patent, das diesen März zur Debatte stand, handelt es sich um ein doppelseitiges Verriegelungssystem für Bodenpaneelen mit einem separaten, in die Paneelen integrierten Band. Dieses Patent schützt unter anderem die Alloc-Produkte von Berry sowie eine neue Generation von Verriegelungssystemen, das 3G-Loc. Tarkett, Lizenzinhaber von Berry und Välinge, stattet bereits hölzerne Bodenpaneele mit diesem System aus.
aus BTH Heimtex 06/04 (Wirtschaft)