IFF Institut für Fussbodenbau Torsten Grotjohann

Who is Who im Sachverständigenwesen


Torsten Grotjohann
iff - Institut für Fußbodenbau
Breslauer Str. 74
51491 Overath
Tel.: 0 22 06 / 864 78 25
Fax: 0 22 06 / 85 89 26
E-Mail: tgrotjohann.iff@t-online.de
Internet: www.fussboden-gutachter.de

Bestellung
Von der HWK zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Raumausstatter-,Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe.

Beruflicher Werdegang
Ausbildung zum Fahrzeugschlosser, Raumausstatter und Bodenleger
12 Jahre praktische Tätigkeit als Raumausstatter und Boden-/Parkettleger
Ausbildung zum Raumausstatter-Meister
Leitende Stellung in der Anwendungstechnik der Bodenbelagsindustrie
öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger seit 1996
Leitung des Instituts für Fußbodenbau Koblenz
Tätigkeit als Fachautor und im Seminarwesen
Ausbildung von Raumausstattern, Malern und Bodenlegern - Meisterschule und Weiterbildung an der Handwerkskammer Dresden

Tätigkeitsspektrum
Sachverständigentätigkeit mit Schwerpunkt Fußbodentechnik (textile und elastische Bodenbeläge, Parkett, Estriche und andere Untergründe, Kunstharzbeschichtungen etc.) mit weiteren fest angestellten und freiberuflichen Sachverständigen und Experten für die unterschiedlichen Fachbereiche
Sachverständigentätigkeit auf dem Gebiet der textilen Raumausstattung und von industriell gefertigten Polstermöbeln
neben einem großen Anteil an Gerichtsgutachten auch Privat- und Schiedsgutachten
Bau begleitende Tätigkeit und Beratung
Unterstützung bei der Neuentwicklung, Prüfung und Weiterentwicklung von Produkten der Bodenbelag- und Hilfsstoffindustrie
Materialprüfungen und -beurteilungen im iff-Prüfinstitut für Bau- und Fußbodentechnik
Referententätigkeit
Mitglied im Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik, Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum + Ausstattung, Bundesverband Estrich und Belag sowie bei InterExpert (Union Internationale dExperts)

Praxisbeispiel
Häufig ist feststellbar, dass unterschiedliche am Bau tätige Gewerke nicht so intensiv und gegenseitig unterstützend zusammenarbeiten, wie dies die Praxis erfordert. In einem 4.500 qm großen Bürogebäude wurden auf mehreren Etagen unterschiedliche Nutzbeläge verlegt. Neben Nadelvlies- und Linoleumbelägen wurden auch zementäre Spachtelmassensysteme als Nutzbelag mit geölter Oberfläche verlegt. Innerhalb der schwimmenden Zementestrichkonstruktion wurden bereits durch den Estrichleger notwendige Bewegungsfugen eingebaut. Da bei Ausführung nur die tragenden Wände, nicht jedoch die vorgesehenen Trockenbauwände installiert waren, hat der Estrichleger die Fugen nicht nach Fugenplan, sondern nach "eigenem Ermessen" angelegt. Der Planer hatte keinen Fugenplan erstellt und der Estrichleger hat nicht danach gefragt.

Die Folge: Nach Einbau der Trockenbauwände und Türen waren die Bewegungsfugen in "falschen Bereichen" eingebaut. Dies wurde nach vorhandenen Grundrissplan beanstandet und der Estrichleger schloss auf eigene Kosten die Fugen wieder kraftschlüssig. Der die Spachtelmassen verarbeitende Bodenleger erklärte sich leichtsinniger Weise bereit, neue Fugen funktionstüchtig einzubauen und sich mit dem Estrichleger abzustimmen. Nach Fertigstellung der Spachtelmasse als Nutzbelag kam es zu einer Vielzahl von Rissen innerhalb des Spachtelmassensystems. Es stellte sich heraus, das Fugen nur im Spachtelmassensystem und nicht deckungsgleich im Estrich vorlagen und nachträglich im Estrich angelegte Bewegungsfugen nicht funktionstüchtig waren.

Fazit: Architekt und Estrichleger haben die korrekte Ausführung der Fugen im Estrich "versäumt" und selbst bei der Korrektur keine Verantwortung übernommen. Der Estrichleger hat den Bodenleger bei Ausführung der Fugen nicht unter Berücksichtigung seiner Erfahrungen gewarnt und diesen somit (gewollt oder ungewollt) "auflaufen lassen". Es ist unnötig ein wirtschaftlich bedeutsamer Fußbodenschaden entstanden, da eine farb- und strukturgleiche Reparatur des geölten Spachtelmassensystems in Teilflächen praktisch unmöglich ist. Bei partnerschaftlicherer Zusammenarbeit zwischen Estrich- und Bodenleger hätten diese Schäden verhindert oder minimiert werden können.

Brancheneinschätzung
In den vergangenen Jahren konnte ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die in unserer Gesellschaft leider rasant zunehmenden Wertverluste auch vor unserer Branche keinen Halt machen. Hierbei geht es mir nicht um "Billigprodukte", "Geizmentalitäten" und "schlecht oder wenig qualifizierte Handwerker". Dieses Problem werden wir lösen und gerade die wieder zunehmende Anzahl von Meisterschülern im Raumausstatterhandwerk zeigt uns, dass der Meistertitel weiter angenommen wird und hier eine freiwillige Weiterbildung und ein Qualitätsstandard und Qualitätssymbol entsteht.

Mit Wertverlusten meine ich eher die zwischenmenschlichen Beziehungen und das seriöse Auftreten von Personen und Unternehmen. Heute wird die Verantwortung gerne anderen zugeschoben oder es werden einfach Vereinbarungen nicht eingehalten. Zwischen Kunde und Handwerk sollte es wieder zu einem Selbstverständnis werden, dass eine fachlich korrekte Beratung und Leistung im Vordergrund steht und im Gegenzug eine pünktliche und volle Begleichung der Rechnung erfolgt. Bei Beratungen sollte das Ergebnis und der Nutzen im Vordergrund stehen, das Schaffen von Vertrauen und Partnerschaftlichkeit sowie die größte mögliche Sicherheit für Kunden und Ausführende.

Aber es ist Licht am Ende des Tunnels. Qualitativ hochwertigen Produkten, handwerklichen Leistungen und insbesondere Kundenberatungen wird nach meiner Einschätzung wieder mehr Wertschätzung entgegengebracht. Die Stimmung in unserer Branche hat sich deutlich verbessert. Kunden sind nicht "beratungsresistent". Hierzu können wir alle unseren Beitrag leisten - wir müssen es nur wollen und tun.
aus FussbodenTechnik 02/08 (Personalien)