Gewerkeübergreifende Fachvorträge in Wiesbaden

BG Bau macht die Kasse auf


Auf der Gemeinschaftstagung Estrich - Parkett - Belag ist es Tradition, dass der zweite Tag im Zeichen der Fachvorträge steht. Gewerkeübergreifend lassen sich Estrichleger, Parkettleger und Bodenleger sowie Sachverständige auf den neuesten Stand bringen. Diesmal ging es die Bezuschussung der Berufsgenossenschaft Bau für Katalysatoren von Estrichglättmaschinen, den Einsatz von Elektrofußbodenheizungen und eine Untersuchung von schwimmend verlegten Gussasphalt-Estrichen.

BG Bau: Fördermittel für Katalysatoren und Staubvermeidung


Messungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft belegen, dass beim Einsatz von Glättmaschinen ohne Katalysator in Räumen oder Hallen giftiges Kohlenmonoxid (CO) in einer Konzentration von bis zum Fünffachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW) auftreten können. Daher fördert die BG Bau neuerdings die Anschaffung von Katalysatoren für benzinbetriebene Estrichglättmaschinen. Der Referent Dr. Reinhold Rühl von der BG Bau stellte klar: "Der Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen ohne Katalysator ist in geschlossenen Räumen nicht zulässig. Zulässig sind Elektro-Glättmaschinen oder benzinbetriebenen Glättmaschinen mit Katalysator."

Die BG Bau fördert Erstausstattung oder Nachrüstung von benzinbetriebenen Glättmaschinen mit Katalysator mit bis zu 50% der Anschaffungskosten einschließlich Einbau (FussbodenTechnik berichtete). Die Fördersumme beträgt maximal 250 EUR pro Katalysator. Hinweise zur Förderung finden Anwender unter www.bgbau.de unter Webcode "WCYWY4". Dazu gehören die Fördersumme, aktuelle Listen der Anbieter und Nachrüster von benzinbetriebenen Glättmaschinen mit Katalysator sowie der förderwürdigen Katalysatoren und der Förderantrag.

Nicht zulässig im Arbeitsbereich ist auch trockenes Kehren mit dem Besen oder Abblasen von Staubablagerungen mit Druckluft (Anhang II Nr. 2 Gefahrstoffverordnung). Grund: Feinstaub schwebt stundenlang unsichtbar in der Luft. Die BG Bau fördert daher bei ihren Mitgliedsbetrieben den Kauf von Bau-Entstaubern der Staubklasse M mit 50% der Anschaffungskosten (maximal 300 EUR). Dazu gibt es eine Liste der BG Bau für Geräte, deren Anschaffung gefördert wird.

Untersuchung von Gussasphaltestrichen


Der Sachverständige Steffen Glatz, Obmann des neu gegründeten BEB-Arbeitskreises Gussasphaltestriche, berichtete über die Untersuchung des Verformungsverhaltens von schwimmend verlegten Gussasphaltestrichen und Auswirkungen auf den Bodenbelag. Als typische Schadensfälle nannte Glatz:

- Muldenbildungen und Abtellerungen unter Einzellasten
- Rissbildungen infolge Schwindspannungen von Spachtelmassen und Klebemörteln
- Verformungen durch Quellen und Schwinden von Parkett

Da diese Schäden in derSachverständigentätigkeitimmer wieder auftreten, wurde durch den Arbeitskreis Gussasphaltestriche ein Prüfprogramm erarbeitet, umErgebnisse zum Verformungsverhalten unter praxisgerechten Bedingungen zu bekommen. Dazu wurden im IBF neun Estrichfelder von 2,5x2,5 m mit unterschiedlichen Aufbauten im Unterbau und mit differenten Estrichdicken von 25 bis 35mm aus einen Gussasphalt der Härteklasse AS IC 10 hergestellt. Die Gussasphaltestriche wurden mit unterschiedlichen Punktlasten in Plattenmitte und später dann am Platteneck belastet. Die Ergebnisse waren durchaus überraschend, weil zum Teil erhebliche Verformungen auftraten und nach unterschiedlichen Zeitabständenalle Ecken abbrachen.

Die Zusammendrückbarkeit der beim Gussasphaltestrich eingesetzten Trittschalldämmung sollte < 2mm sein. "Die bislang genannten 3mm erscheinen uns zu hoch. Die große Frage ist: Wie erfolgt die Lastverteilung beim Gussasphalt?", fragte Glatz. Man könne sie definitiv nicht vergleichen mit herkömmlichen mineralischen Estrichen. Beim Gussasphalt geht eine ausgeübte Last mit einer zeitlichen Verzögerung durch den Estrich und man erhält Muldenbildungen in der Konstruktion.

Eine geringere Zusammendrückbarkeit der Dämmung bzw. deren Abdeckung mit harten Holzfaserplattenkannzwar das Verformungsverhalten positiv beeinflussen, hat aber auch negativenEinfluss auf den Trittschall.Man ist sich mit der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung (BGA) einig, dass die UntersuchungenAuswirkungen auf die aktuelle Estrichnormung haben, d.h. die gewonnenen Erkenntnisse müssen im Teil 2 der DIN 18560 berücksichtigt werden.

Was bedeutet die Untersuchung für den Bodenleger? Der Bodenleger hat eigentlich keine Möglichkeit, die Tragfähigkeit zu erkennen. Er muss sich also auf die Angaben des Planers verlassen. Viele Bodenbeläge erfordern eine vorherige Spachtelung. "Unsere Ergebnisse haben gezeigt, man sollte so dünn wie möglich spachteln", betonte Glatz. Wenn man allerdings größere Unebenheiten mit der Spachtelmasse ausgleichen muss, kommt man schnell zum Rakeln und dann sei man bei 4mm Dicke.

Glatz riet davon ab, PVC-Designbeläge und großformatige keramische Fliesen auf Gussasphaltestrichen zu verlegen, da Verformungen des Gussasphaltestrichs dort nicht toleriert werden. Bezogen auf die Designbeläge steht diese Empfehlung auch im Einklang mit der neuen Technischen Information des FEB Nr. 3 "Einsatz von elastischen Bodenbelägen in hygienerelevanten Bereichen - Räder und Rollsysteme". Dort heißt es unter 4.1 Allgemeine planerische Vorgaben: "Gussasphaltestriche sollten aufgrund ihrer materialspezifischen Eigenschaften in diesen Einsatzbereichen nicht verwendet werden."

Die Untersuchungen zum Einfluss von Parkett auf Gusasphaltestrichbei verschiedenen Klimabedingungen, vorrangigbei wechselnden Luftfeuchtigkeiten, laufen derzeit noch im IBF. Es ist nach Abschluss der Versuche geplant, die Ergebnissedetailliert zu veröffentlichen und zur Diskussion zu stellen.

Ralf Thull: Elektrofußbodenheizung und der passende Bodenbelag


Ein in den vergangenen Monaten häufig diskutiertes Thema bei Estrich- und Bodenlegern ist der Einbau von Elektrofußbodenheizungen. Ralf Thull, Leiter der deutschen Niederlassung von Warmup PLC Heizsysteme, referierte über das Thema "Elektrofußbodenheizung und der passende Bodenbelag". Diese Heizsysteme können in Objekten wie Badezimmern, Bürocontainern, Kindergärten bis hin zu denkmalgeschützten Monumentalbauten zum Einsatz kommen.

Da die konventionellen Heizmöglichkeiten und auch die Isolationen in modernen Häusern viele Möglichkeiten bieten, stellen sich potentielle Kunden die Frage, warum sie sich für eine Elektrofußbodenheizung entscheiden sollten. Thull verwies auf die besseren Werte in Sachen Wärmeverteilung gegenüber einem herkömmlichen Heizkörper. Zudem hat diese Lösung den Vorteil, dass sie unsichtbar ist und je nach Wunsch schnell auf unterschiedliche Temperaturen eingestellt werden kann. Die Frage, ob die Elektrofußbodenheizung als ergänzendes oder alleiniges Heizsystem eingesetzt werden sollte, wurde leider nicht beantwortet.

Thull stellte heraus, dass es für jeden Bodenbelag passende Heizsysteme gibt, so dass es von dieser Seite keine Einschränkungen gibt. Natürlich muss der Nutzer darauf achten, dass eine Fliese anders auf Wärme reagiert als ein Dielenboden, so dass auf entsprechende Heizintervalle- und -konzentrationen geachtet werden muss.

Für den Bodenleger sieht Thull bei Elektrofußbodenheizungen einen wachsenden Markt. Es lohne sich, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Mit dem Wissen, um die Belagseigenschaften, den Einbauverfahren und auch klimarelevanten Details erweitert der Bodenleger sein Portfolio, wertet seine eigene Leistung auf und verschafft sich so Wettbewerbsvorteile.
aus FussbodenTechnik 04/13 (Wirtschaft)