Lenzing

Schritte gegen Patentverletzungen


Lenzing geht rechtlich gegen die Verletzung seiner Lyocell-Patente vor. Konkret wendet man sich gegen das österreichische Ingenieurbüro One-A Engineering Austria, gegen das eine - allerdings noch nicht rechtskräftige - einstweilige Verfügung eingereicht wurde. Demnach darf One-A die von Lenzing patentrechtlich geschützte Lyocell-Spinntechnologie nicht verwenden. One-A gehört Lenzing zufolge vier früheren Lenzing-Lyocell-Mitarbeitern und hatte von dem chinesischen Unternehmen Baoding Swan einen Engineering-Auftrag erhalten. Beweise dafür wurden bei einer vom Handelsgericht Wien angeordneten Hausdurchsuchung in den Büros der One-A Engineering Austria GmbH gefunden.

Lenzing ist Inhaberin von Verfahrenspatenten, wonach die Lyocell-Spinnlösung nach dem Formen im Spinnwerkzeug in einem Luftspalt einem speziellen Gas- oder Luftstrom ausgesetzt wird. Dadurch wird eine stetige und hohe Qualität der Lyocell-Fasern ermöglicht. Infolge der Patente dürfen die dadurch geschützten Herstellungsverfahren ohne Zustimmung von Lenzing nicht verwendet werden. Ebenso dürfen nach diesen Verfahren hergestellte Fasern ohne Zustimmung von Lenzing nicht benutzt, zum Kauf angeboten oder verkauft werden. Die One-A Engineering Austria GmbH darf gemäß dieser einstweiligen Verfügung andere Personen, insbesondere Baoding Swan nicht mehr lehren oder dabei unterstützen, patentgemäße Verfahren zu verwenden. Dies betrifft insbesondere die Lieferung von Know-how, Projektkonzepten, Verfahrensbeschreibungen und Anlagenlayout.

Ebenso betroffen von dem Lieferverbot sind Entwürfe und Pläne (wie technische Zeichnungen), Verfahrensanleitungen und Betriebsanweisungen von Anlagen und Anlagenteilen sowie die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen und technischem Service. Lenzing beabsichtige, auch in Zukunft gegen jede Verletzung seiner Patente kompromisslos vorzugehen, teilt das Unternehmen mit.
aus Haustex 02/12 (Wirtschaft)