Imageträchtiger Qualitätsnachweis

RAL-Gütezeichen jetzt auch für den Baustoffhandel

Im Februar wurde beim Amtsgericht Bremen die ,Gütegemeinschaft Bastoffhandel e. V.’ eingetragen. Jedes der acht Gründungsmitglieder hat bereits positive Erfahrungen mit dem RAL-Gütezeichen Holzhandel" gesammelt. So sei es naheliegend gewesen, einen solchen Qualitätsnachweis auch für den Geschäftsbereich Baustoffhandel zu entwickeln, erläutert Geschäftsführer Olaf Rützel. Fast 40 Holzhändler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit einem Umsatzvolumen von über einer Mrd. EUR sind heute Mitglied der Gütegemeinschaft Holzhandel. 31 von ihnen sind bereits berechtigt, das Label zu tragen, um damit ihre besondere Qualifikation gegenüber Privat- und Profikunden zu unterstreichen.

Jedes Mitglied der Gütegemeinschaft Holzhandel, das sich bereits zertifizieren ließ, lobt einerseits den Wert der externen Audits für die Prozessoptimierung im Unternehmen und andererseits die Strahlkraft des RAL-Gütezeichens im Marketing", berichtet Rützel, der mit seinem Team auch die Geschäfte der Gütegemeinschaft Holzhandel führt. Baustoffhändler, die sich für eine Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft Baustoffhandel interessieren, finden die Kontaktdaten auf der Internetseite www.guetegemeinschaft-baustoffhandel.de.

Aus Erfahrung gut

Wie die Gütegemeinschaft Holzhandel wurde auch die Gütegemeinschaft Baustoffhandel vom Deutschen RAL Institut St. Augustin anerkannt. Sie ist daher berechtigt, an ihre Mitglieder nach der erfolgreichen Zertifizierung das eingetragene RAL-Gütezeichen Baustoffhandel zu verleihen.

Ausgezeichnet werden damit zukünftig Baustoffhandelsunternehmen, die für eine besondere Qualität ihrer Leistungen gegenüber ihren Kunden stehen und dies auch externen Auditoren nachweisen können. Olaf Rützel zu den Anforderungen: "Die Träger eines RAL-Gütezeichens unterwerfen sich einer regelmäßigen, unabhängigen Prüfung. Damit ist gewährleistet, dass den Forderungen des deutschen RAL Institutes und der Gütegemeinschaft Baustoffhandel e. V.’ entsprochen wird."

Wie viel RAL braucht die Branche?

Während sich in der Bauindustrie und im Bauhandwerk bereits verschiedene Gütegemeinschaften etabliert haben, die ihre Produkte und Dienstleistungen mit dem imageträchtigen RAL-Gütezeichen deklarieren, gab es für den Großhandel bislang keine Gütegemeinschaft. "Dabei tut das Deutsche RAL Institut viel, um die Bekanntheit des Markenzeichens zu steigern und damit den Gütegemeinschaften und ihren Mitgliedern den Boden für ihre Imagepflege zu bereiten", wundert sich Rützel.

Als Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Holzhandel e. V. hat er inzwischen hautnah die Zertifizierung von 31 Handelsunternehmen in drei Jahren miterlebt. "Träger des RAL-Gütezeichens im Handel geben ihren Kunden nach meiner Wahrnehmung die größtmögliche Sicherheit, was Service- und versprochene Produktqualität angeht. Das Feedback vieler Kunden unterstreicht das", verdeutlicht Rützel.

Der Weg zum RAL-Gütezeichen

Baustoffhändler, die das "RAL-Gütezeichen Baustoffhandel" anstreben, müssen zunächst die Aufnahme in die Gütegemeinschaft beantragen. Möglich ist das für jedes Unternehmen, das Baustoffhandel betreibt - unabhängig von seiner Größe und Gesellschaftsform. Jedes neue Mitglied ist dann aufgefordert, innerhalb von sechs Monaten den Antrag auf die Verleihung des "RAL-Gütezeichen Baustoffhandel" zu stellen. Die Güte- und Prüfbestimmungen können auf der Internetseite der Gütegemeinschaft Baustoffhandel eingesehen und dort auch abgerufen werden.

Im Rahmen der durch einen externen Prüfer durchgeführten Erstprüfung wird kontrolliert, ob das Unternehmen die von der Gütegemeinschaft vorgegebenen Kriterien erfüllt. Fällt die Prüfung positiv aus, so verleiht der Vorstand der Gütegemeinschaft dem Antragsteller das Gütezeichen. Danach ist der Nutzer für eine regelmäßige Eigenüberwachung zuständig. Ein externer Prüfer kontrolliert darüber hinaus in regelmäßigen Abständen, ob die Bestimmungen permanent eingehalten werden.

Zum Vorstandsvorsitzenden der Gütegemeinschaft Baustoffhandel e. V. wurde Fritz-Bert Rosenbaum, geschäftsführender Gesellschafter der H.J. Bünder GmbH in Euskirchen, gewählt. Neben ihm gehören Helmut Khüny, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes und Geschäftsführer der österreichischen Hermann Tschabrun GmbH, Willi Braun, geschäftsführender Gesellschafter der Schweizer Braun AG, und Jan Höttcke, geschäftsführender Gesellschafter der Otto Höttcke GmbH & Co. KG, diesem Gremium an.

In den Güteausschuss gewählt wurden als Obmann Werner Hauff, geschäftsführender Gesellschafter der Holz-Hauff Gesellschaft, als stellvertretender Obman Thomas Möring, geschäftsführender Gesellschafter der Julius Ullrich Gesellschaft, Nicolas Begeré, geschäftsführender Gesellschafter der Karl Birlenbach Gesellschaft und als Prüfer für die Fremdüberwachung Dr. Gerald Graubner, Bremen.

Aufgabe des Vorstandes und speziell des Güteausschusses ist, die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen und der Durchführungsbestimmungen zu überwachen. Der Ausschuss prüft die Anträge auf Verleihung des RAL-Gütezeichens Baustoffhandel, schlägt nach erfolgreicher Prüfung die Verleihung vor oder begründet eine Zurückstellung bzw. Ablehnung. Darüber hinaus soll er auch für eine ständige Weiterentwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen Sorge tragen.
aus Parkett im Holzhandel 02/12 (Wirtschaft)