Dr. Frank Gahlmann gibt einen Überblick über die TKB-Aktivitäten

"DIBt muss Zulassungen für Bodenbelagsklebstoffe 2011 erteilen"

Im Jahr 2010 hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) die TKB mit der bauaufsichtlichen Zulassung von Parketten, Parkettklebstoffen und -lacken in Atem gehalten, der Zulassungsstau war bedrohlich. Die TKB hat erfolgreich mit der CTA (Lackverband), dem VDP (Verband der deutsche Parkettindustrie) und vor allem mit dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik kooperiert. Die Verbände konnten nachvollziehen, dass beim DIBt ab November 2010 verstärkt mit der Bearbeitung der Anträge begonnen wurde. Zu Beginn des Jahres 2011 war ein Großteil der Anträge positiv beschieden. Jetzt droht der nächste Zulassungsstau, befürchtet der TKB-Vorsitzende Dr. Frank Gahlmann.

Zulassungspflicht der Bodenbelagsklebstoffe kommt zum 1.1.2012
Mit Schrecken denkt der Verband an die kommende Zulassungspflicht der Bodenbelagsklebstoffe zum 1.1.2012. "Das ist aus unserer Sicht eine noch deutlich größere Anzahl an Produkten als bei den Parkettklebstoffen." Das DIBt habe noch einen Rückstau an Parkettklebstoffanträgen, einen viel größeren Rückstau bei den Parkettlacken und bei den Parketten. Die Verlegewerkstoffhersteller überhäufen das DIBt zur Zeit mit einer großen Anzahl von Zulassungsanträgen für Bodenbelagsklebstoffe. Gahlmann glaubt, dass spätestens im Herbst wieder ein Antragsstau droht. "Wir werden uns dann wieder fragen, wie der Bodenleger ab dem 1.1.2012 rechtssicher arbeiten soll? Dazu führen wir Gespräche, dass es diesmal nicht so laufen darf. "Wir fordern, dass die Zulassungen für die Bodenbelagsklebstoffe in diesem Jahr erteilt werden müssen."

Auftragsmenge verändert - Geruchsprüfungen möglich
Ohne Vorankündigung hat das DIBt die Auftragsmengen bei den Emissionsmessungen um den Faktor drei bis vier erhöht. Für die Verlegewerkstoffhersteller ist die Hürde viel höher geworden, um die Werte des AgBB-Schemas zu erfüllen. "Glücklicherweise besteht dort keine Linearität, eine Verdreifung der Auftragsmenge bedeutet nicht eine Verdreifachung der Emissionswerte." Diese Entscheidung widerspreche europäischen Bestrebungen, Messverfahren zu harmonisieren und zeige die ganze Selbstherrlichkeit eines nationalen Instituts.

Das nächste Thema ist absehbar: Es gibt bereits einen Platzhalter in den Zulassungsgrundsätzen für Geruchsprüfungen. Das Umweltbundesamt führt derzeit Untersuchungen dazu durch. Die Quantifizierung und Qualifizierung von Gerüchen sei sehr subjektiv und schwierig. Erste Erkenntnisse im technischen Beirat der GEV deuten darauf hin, dass Gerüche ein schwer zu fassendes Thema sind.

Endgültiges Aus für Lösemittelkleber absehbar
Das DIBt macht sich Gedanken über Lösemittel in Bauprodukten, dazu gibt es ein Gutachten des TÜV. Das soll in Kürze vom Sachverständigenausschuss des DIBt bewertet werden. Auf diese Weise könnte man rein formal lösemittelhaltige Produkte von der bauaufsichtlichen Zulassung ausschließen.

DIBt behindert Innovationen
Die TKB-Mitglieder bedrückt, dass in Deutschland eine Innovationsbehinderung durch die bauaufsichtliche Zulassung besteht. Die Entwicklung neuer Parkettklebstoffe, aber auch Produktveränderungen müssen in Berlin beim DIBt angezeigt werden. "Auf dem deutschen Markt sind die technischen Anforderungen am höchsten. Hier können wir am ehesten mit Innovationen punkten." Künftig werden wohl neue Produkte im Ausland eingeführt, während man in Deutschland wartet, bis das DIBt die Zulassung erteilt hat.

Staubreduzierte Trockenmörtel
Die TKB hat sich mit der Einführung der neuen TRGS 559 "Mineralischer Staub" um eine Vereinheitlichung von staubreduzierten Spachtelmassen und Fliesenklebern bemüht. Hintergrund war die inflationäre Auslobung von staubarmen Produkten. Die neue Regelung ist für das Handwerk sicherlich sinnvoll. Es laufen Untersuchungen ebenfalls im Zusammenarbeit mit der Gisbau.

Muster-EPDs in Vorbereitung
Der Industrieverband Klebstoffe gibt sehr viel Geld für Muster-EPDs aus. Die Abkürzung steht für Environmental Product Declarations, übersetzt Umwelt-Produktdeklarationen. Die Zertifizierungen sind interessant, wenn große Objekte ganzheitlich in Bezug auf Umweltverträglichkeit eingestuft werden. Dabei werden beispielsweise die Energiebilanz und die verwendeten Baumaterialien bewertet - ein kleiner Baustein sind auch die Verlegewerkstoffe. Hier will die Klebstoffindustrie dem Verarbeiter etwas anbieten, damit er EPD-zertifizierte Verlegewerkstoffe einsetzen kann.

Parkettklebstoffnorm DIN EN 14293 grundlegend überarbeitet
Im Bereich der Normung ist der Verband sehr engagiert. Ziel ist es, die hohen deutschen Standards zu internationalisieren. "Bevor uns etwas vorgegeben wird, gehen wir es lieber selber aktiv an", berichtet Dr.Gahlmann. Dafür hat der Industrie Verband Klebstoffe eine Normenkompetenzstelle geschaffen, die Dr.Udo Windhövel (früher Henkel) leitet. Gemeinsam mit Dr. Thomas Brokamp (Bona) wurde die Parkettklebstoffnorm 14293 grundlegend überarbeitet.

Lassen sich die deutschen Emissionsanforderungen exportieren?
Außerdem versucht man, die deutschen Emissionsanforderungen in der Norm DIN EN 14259 "Klebstoffe für Bodenbeläge" zu verankern. "Für uns wäre es natürlich schön, wenn wir unsere Emissionsanforderungen in einer Norm fassen könnten." Man will verhindern, dass jedes europäische Land seine eigene Regelung verabschiedet. Das Vorhaben sei politisch alles andere als einfach, aber man versuche diesen Weg zu gehen.
aus FussbodenTechnik 03/11 (Wirtschaft)