FEP Föderation der Europäischen Parkett-Industrie

FEP: Klage wegen unlauteren Wettbewerbs


Offensichtlich ist im Zuge der aktuell stark am Markt nachgefragten Designvinyl-Beläge bei einigen Anbietern, die einen HDF-Träger einsetzen und das Produkt zur schwimmenden Verlegung anbieten, die Wortschöpfung "Vinyl-Parkett" entstanden. Die Föderation der Europäischen Parkettindustrie (FEP) kündigte die Einleitung von rechtlichen Schritten gegen diesen Terminus an, ohne jedoch die Art der geplanten Maßnahmen zu benennen. Es kann sich eigentlich in der Anfangsphase nur um kostenpflichtige Abmahnungen handeln.

Der Verband verweist hinsichtlich der Begründung für die Geschäftsschädigung seiner Mitglieder auf die in der DIN EN 13756 festgelegte Definition für Mehrschichtparkett. Demnach darf nur ein Mehrschichtboden mit einer Laufschicht aus Holz in einer Mindeststärke von 2,5mm als Parkett bezeichnet werden. Der Verband sieht eine Schädigung seiner Mitglieder, da der Konsument in die Irre geführt werde und derartige Vinylbeläge gegenüber Parkett zu "signifikant niedrigeren Preisen" am Markt erhältlich seien.


Mit Kanonen auf Spatzen schießen


Eine Randnotiz von Jürgen Früchtenicht

Zugegeben, die Bezeichnung Vinyl-Parkett ist unglücklich. Aber sollte man deshalb gleich das Kriegsbeil hervorholen? So dumm kann doch kaum ein Konsument sein und einen Mehrschichtboden mit einer Oberfläche aus Designvinyl mit Parkett zu verwechseln. Außerdem ist die Argumentation, dass derartige Vinyl-Fertigböden sonderlich preiswert und billiger als Parkett angeboten würden, falsch. Die Endverbraucherpreise dieser relativ neuen Produktgattung bewegen sich zwischen 40 und 50 EUR. Natürlich gibt es Mehrschichtparkett, das teurer ist. Es gibt aber auch reichlich Angebote von Parkett, auch von Mitgliedern der FEP, die deutlich günstiger sind.

Darüber hinaus erinnere ich aus den 80er Jahren Anwürfe von Abmahnvereinen gegenüber den Anbietern von Bodenbelägen aus Kork, die im Auftrag des damaligen deutschen Holzhandelsverbandes tätig waren. Auch hier ging es um den Begriff Parkett. Die Korkbranche verkaufte hochverdichtete Presskorkplatten als Bodenbelag unter der Bezeichnung Kork-Parkett. Die Abmahnungen gingen ins Leere, da der Begriff Kork-Parkett in der damals gültigen Norm ISO 3813 definiert war. Ein einfacher Telefonanruf bei dem Unternehmen, das Vinyl-Fertigböden als Vinyl-Parkett verkauft, wäre wohl eher angemessen, als gleich eine Drohkulisse aufzubauen.
aus Parkett Magazin 02/11 (Wirtschaft)