GD Holz

Keine erhöhten FSC-Gebühren bei Altverträgen


Der GD Holz hatte Unternehmen, die einen Zertifizierungsvertrag vor dem 31.12.2008 abgeschlossen hatten, darauf hingewiesen, dass die vom FSC zum 1. Januar 2009 vorgenommene einseitige Gebührenerhöhung um das Zwei- bis Fünffache rechtlich nicht haltbar ist. Dabei wird die Gebühr nicht an den FSC direkt gezahlt, sondern über Zertifizierer berechnet.

Der GD Holz hatte seinen zertifizierten Mitgliedsunternehmen geraten, der Erhöhung unter Hinweis auf die Rechtslage zu widersprechen und die Gebühr nur in der bisherigen Höhe zu zahlen. Nunmehr wurde der Verband darüber informiert, dass bei einer Re-Zertifizierung die Gebühr auch nur in der bisherigen Höhe gefordert wurde. Der Rechtsstandpunkt des GD Holz hat sich damit als gesichert und die Strategie des Widerspruchs als erfolgreich erwiesen. Allen FSC-zertifizierten Unternehmen, die einen Altvertrag besitzen, der vor dem 31.12.2008 abgeschlossen wurde und re-zertifiziert werden müssen, wird daher geraten, das Widerspruchsrecht zu nutzen.
aus Parkett Magazin 03/09 (Wirtschaft)