HDH

Holz- und Möbelindustrie von REACH-Verordnung betroffen


Der Hauptverband der Holz- und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (HDH) hat einen REACH-Leitfaden herausgebracht. Die Schrift fasst - abgestimmt mit den Zulieferern - die Rechte und Pflichten aus der 850 Seiten starken Verordnung auf die für die Holz- und Möbelindustrie wichtigen Belange zusammen.

Am 1. Juni 2007 ist die europäische Chemikalien-Verordnung REACH (registration, evaluation, authorisation and restriction of chemicals) in weiten Teilen in Kraft getreten. Aus der REACH-Verordnung ergibt sich, dass der Nachweis sicherer Chemikalien nun nicht mehr Aufgabe der Behörden ist, sondern in die Zuständigkeit der Hersteller und Importeure fällt.

In der Europäischen Gemeinschaft hergestellte und in die EG importierte Stoffe ab einer Tonne pro Jahr müssen vom 1. Juni bis 1. Dezember 2008 bei der in Helsinki eingerichteten europäischen Chemikalienagentur registriert werden. Stoffe, die vom Hersteller bzw. vom Importeur zu diesem Zeitpunkt nicht gemeldet sind, dürfen nach einer Übergangsphase nicht mehr eingesetzt werden. Unternehmen der Holz- und Möbelindustrie müssen in der Regel keine Registrierungen durchführen, da sie keine Stoffe herstellen oder importieren, sondern daraus erstellte Zubereitungen wie Lacke oder Klebstoffe einsetzen. Im Verlauf der REACH-Umsetzung haben diese so genannten "nachgeschalteten Anwender" allerdings auch Pflichten. Sie müssen Informationen über Eigenschaften und Verwendung der eingesetzten Chemikalien im Unternehmen weitergeben. "Wir müssen glücklicherweise nicht an vorderster Front kämpfen, betroffen von der REACH-Verordnung sind wir aber schon", erklärt Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des HDH.

Auf Grund der Registrierungsgebühren geht man beim HDH davon aus, dass die Preise für Oberflächenbeschichtungen, Klebstoffe, Polsterschäume sowie Hilfs- und Betriebsstoffe steigen. Außerdem wird erwartet, dass fünf bis zehn Prozent der Stoffe aus ökonomischen Gründen nicht registriert werden und somit wegfallen. Dies werde Änderungen in der Zusammensetzung bestimmter Zubereitungen zur Folge haben. Änderungen der Eigenschaften oder der Verarbeitbarkeit werden somit wahrscheinlich. Nicht mehr rentable Nischenprodukte könnten sogar komplett aus dem Lieferprogramm der Zulieferer gestrichen werden.

Um ein so genanntes Expositionsszenario ausarbeiten zu können, müssen die Chemikalienhersteller bzw. -importeure die Anwendung ihrer Produkte kennen. Häufig wissen Lieferanten, wozu ihre Produkte bei ihren Kunden eingesetzt werden, da diese oft auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt sind. In vielen Fällen könnte jedoch mit einer genauen Bekanntgabe der Verwendung ein Betriebsgeheimnis verletzt werden. Um dies zu verhindern, hat sich der HDH mit den Lieferanten auf vereinheitlichte Begriffe für die gesamte Holz- und Möbelindustrie verständigt. Hieraus ist das im HDH-Leitfaden veröffentlichte Standarddokument zur Weitergabe ausreichender Informationen entstanden.

Der HDH-Leitfaden REACH für nachgeschaltete Anwender der Holz- und Möbelindustrie kann bei den Mitgliedsverbänden oder direkt beim HDH unter 02224/9377-0 bzw. d.tigges@hdh-ev.de angefordert werden.
aus Parkett Magazin 05/08 (Wirtschaft)