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Lücke im Gesundheitsschutz für Bauprodukte im Innenraum geschlossen


Hinsichtlich der CE-Kennzeichnung und allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) von Produkten im Bereich Boden- und Wandbeläge befinden sich die Hersteller derzeit in einer komplexen Situation. Besonders schwierig wird es, wenn es um die Regelungen von gesundheitsrelevanten Produkteigenschaften geht. Die derzeit vorherrschende Frage ist, wie die Sicherheit der Bauprodukte für Innenräume weiterhin nachgewiesen werden kann.

Eine Möglichkeit ist ein TAB-Gutachten (Technical Assessment Body). Hiermit können Angaben zu Leistungsmerkmalen in Bezug auf die Bauwerksanforderungen festgehalten werden. Sie gelten als Nachweis der Verwendbarkeit auf freiwilliger Basis zusätzlich zur Leistungsbeschreibung im Rahmen der CE-Kennzeichnung für die in der MVV TB (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) definierten Anforderungen an bauliche Angaben bezüglich des Gesundheitsschutzes. Kurz gesagt, es erlaubt den Herstellern, die Leistungsmerkmale für den Gesundheitsschutz neu zu bewerten und damit die Brücke zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen zu schlagen.
aus FussbodenTechnik 01/20 (Wirtschaft)