Bundesrat: Praxistaugliche Regelungen für Holzfeuerungsanlagen


Auf seiner Sitzung am 7. Juni hat der Bundesrat die bereits im Dezember 2018 verhandelte EU-Richtlinie für kleine und mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP-Direktive) verabschiedet. Damit wird Fußbodenherstellern und allen Unternehmen, diemittelgroße Feuerungsanlagen unterhalten, Planungssicherheit geschaffen. Der ursprünglich geplante deutsche Sonderweg hätte, laut Deutschem Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH), wegen strenger Emissionsgrenzen, de facto das Aus für die meisten Holzenergieanlagen in Deutschland bedeutet. "Mit der nun gefundenen Lösung zur Umsetzung der MCP-Verordnung kann die Holzenergiebranche ihre Schlüsselrolle bei der Energiewende ausspielen und ihre Investitionsentscheidung auf dem guten Stand der Technik treffen", erklärt Matthias Held, Geschäftsführer des Fachverbands Holzenergie (FVH).

Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes setzt die Medium Combustion Plants-Directive (MCPD) der Europäischen Union um. Sie fasst die bisher in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) und in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW geregelten Emissionsgrenzwerte und Anforderungen zusammen und aktualisiert diese hinsichtlich des technischen Standes.
aus Parkett Magazin 05/19 (Recht)