DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Ladenöffnung: DIHK fordert mehr Spielraum für den Sonntagsverkauf


Berlin. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag will Bewegung in die Debatte um die Sonntagsöffnung im Einzelhandel bringen. "Online-Shopping führt insgesamt zu weniger Frequenz in den Innenstädten. Damit kommt es nicht nur zu weniger Umsatz in den Geschäften, auch die Citys an sich verlieren an Anziehungskraft", schreibt der DIHK in seinem aktuellen Newsletter. Weiter heißt es dort: "Viele Menschen strömen an verkaufsoffenen Sonntagen in die Innenstädte, nicht nur zum Shoppen, sondern auch, weil ihnen Erlebnisse geboten werden - wie zum Beispiel traditionelle Feste oder neue Events. Deswegen ist es wichtig, dass künftig Rechtssicherheit hergestellt wird."

Und genau das ist das Problem. Viele andere europäische Länder handhaben Sonntagsöffnungen großzügiger als Deutschland. Die Voraussetzungen dafür, dass Kunden hierzulande an einem Sonntag im stationären Einzelhandel einkaufen können, sind je nach Bundesland unterschiedlich. Theoretisch ist die Öffnung an einer begrenzten Anzahl von Sonntagen im Jahr möglich. Voraussetzung ist in der Regel ein sogenannter "Anlass", das heißt, ein Fest oder ein Event. Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 muss die Veranstaltung mehr Menschen in die Stadt bringen, als es die reine Sonntagsöffnung der Geschäfte tun würde.

Das wird häufig nicht ausreichend dargelegt, so dass Klagen gegen die Sonntagsöffnung immer wieder erfolgreich verlaufen. Daher mussten viele Sonntagsöffnungen zum Teil kurzfristig abgesagt werden. In der Folge sind die Kommunen bei der Genehmigung zurückhaltender geworden. "Auch der Aufwand für Anträge ist erheblich gestiegen - ohne, dass Rechtssicherheit besteht", klagt der DIHK. Seine Forderung: Für Kommunen und Gewerbetreibende müsse es einfacher werden, verkaufsoffene Sonntage zu beantragen.

Ein aktuelles Rechtsgutachten mehrerer IHK-Landesverbände zeigt neue Wege, Läden am Sonntag zu öffnen. Dabei können weitere Gemeinwohlziele berücksichtigt werden - wie zum Beispiel, die Innenstädte und den dortigen Einzelhandel zu stärken. Das Land Nordrhein-Westfalen will bis Frühjahr 2018 ein Gesetz verabschieden, das acht verkaufsoffene Sonntage ermöglicht - auch ohne Anlassbezug. Dafür soll die Sonntagsöffnung Ziele wie beispielsweise belebte Innenstädte oder den Erhalt eines zukunftsfähigen und vielfältigen stationären Einzelhandels unterstützen. Dieses Vorbild sollte nach Auffassung des DIHK in anderen Bundesländern Schule machen. Denn eines ist klar: Das Internet hat rund um die Uhr geöffnet - auch sonntags.
aus Haustex 10/17 (Wirtschaft)