Corona-Krise: So wollen Bund und Länder Unternehmen helfen

Hamburg. Viele Unternehmen stellt die Corona-Krise vor existenzielle Probleme. Mit einem weitreichenden Maßnahmenpaket wollen Bund und Länder die Liquidität von Firmen sicherstellen, die wegen der Corona-Krise in Finanznöte geraten. Der Überblick zeigt, wo Unternehmen welche Hilfe bekommen.

Zuschüsse
Zuschüsse als nicht rückzahlbare Soforthilfen des Bundes werden gemeinsam mit den Landeszuschüssen beantragt (siehe Länderinfos).


Steuern
Mit diesen Maßnahmen helfen Finanzämter den Unternehmen, liquide zu bleiben:

•Gewährung zinsloser Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer

•Erleichterung für die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Vorauszahlungen

•Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit dem Corona-Virus bis zum 31.12.2020 verzichtet.

•Unter bestimmten Umständen ist eine Firstverlängerung für die Steuererklärung 2018 möglich.

Ansprechpartner: Die zuständigen Finanzämter
Infos: Hotline des Bundesfinanzministeriums: 030 / 18615 8000


Förderprogramme
Die Förderprogramme der KfW (inklusive ERP) dienen dazu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Dafür werden die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler verbessert, um an Kredite zu gelangen. Hierbei handelt es sich nicht um Zuschüsse.

Ansprechpartner: Wie bei allen KfW-Produkten erfolgt die Antragstellung über die Hausbank bzw. den Finanzierungspartner.
Infos: Hotline der KfW: 0800/539 9000; www.kfw.de


Bürgschaften
Um Unternehmen mehr Möglichkeiten für zinsgünstige Kredite zu bieten, hat der Bund den Bürgschaftshöchstbetrag bei den Bürgschaftsbanken der Länder auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt (s. Länderinfos). Um die Liquiditätsbereitstellung zu beschleunigen, können Bürgschaftsbanken Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig innerhalb von drei Tagen treffen.

Ansprechpartner: Unternehmen wenden sich an ihre Hausbank
Info: www.bmwi.de


Kurzarbeit
Rückwirkend zum 1. März bis Ende 2020 wurden die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld, bei denen Arbeitnehmer 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns erhalten, erleichtert.

•Voraussetzung ist, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent im jeweiligen Kalendermonat haben.

•Zusätzlich zum Lohn erstattet die Bundesagentur für Arbeit dem Arbeitgeber die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

•Es müssen betriebsintern keine Überstunden abgebaut werden, um Kurzarbeit zu vermeiden.

•Betriebe können Kurzarbeitergeld vereinfacht von zwölf auf 24 Monate verlängern.

Ansprechpartner: Die örtliche Arbeitsagentur
Info: Zentrale Hotline der Bundesagentur für Arbeit: 0800 / 45555 20, www.arbeitsagentur.de


Die Hilfspakete der Länder

Baden-Württemberg

Zuschuss: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Unternehmensgröße von 9.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis 30.000 Euro für bis zu 50 Beschäftige.

Darlehen: Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeitern können bei der Landesbank bis zu vier Jahre tilgungsfreie Kredite in Höhe von 10.000 bis 5 Millionen Euro beantragen.

Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.


Ansprechpartner:
Wirtschaftsförderung der L-Bank: 0711 / 122 2345,
Für Fragen zu Bürgschaften:
0711 / 122 2999, E-Mail: buergschaften@l-bank.de

Infos: www.wm.baden-wuerttemberg.de


Bayern

Zuschuss: Soforthilfen zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro gestaffelt für Unternehmen bis zu 250 Mitarbeiter. Antrag online unter www.stmwi.bayern.de.

Darlehen: Kredite für den Betriebsmittelbedarf und die kurzzeitige Umschuldung können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro in Anspruch nehmen. Je nach Vorhaben können bis zu 10 Mio. Euro Darlehen beantragt werden. Zudem kann sich der Freistaat über einen "Bayernfonds" direkt an Unternehmen beteiligen, die in die Insolvenz zu rutschen drohen.

Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner: Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung: 089/12 22 20, E-Mail: direkt@bayern.de
Info: www.stmwi.bayern.de


Berlin

Zuschuss: Die Soforthilfe wird als Kombination aus Bundes- und Landesmitteln gestaffelt nach Unternehmensgröße von 14.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis zu 15.000 Euro für bis zu 10 Beschäftigte ausgezahlt. Umgesetzt wird das Programm von der Investitionsbank Berlin IBB.

Darlehen: Der Liquiditätsfonds der Investitionsbank Berlin IBB bietet Kredite von bis zu 500.000 Euro zinslos, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Millionen Euro mit einem Zinssatz von 4 % p.a. (Das Programm wurde zwischenzeitlich ausgesetzt, weil das Volumen ausgeschöpft war.)

Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner: IBB-Hotline: 030 / 2125-474,E-Mail:wirtschaft@ibb.de,
Infos: www.ibb.de


Brandenburg

Zuschuss: Ein Soforthilfeprogramm unterstützt Klein- und Kleinstunternehmen mit Zuschüssen gestaffelt von 9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter) bis zu 60.000 Euro (bis zu 100 Mitarbeiter). Die Umsetzung erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB.

Darlehen: Kleine und mittelständische Unternehmen können über die Brandenburger Wirtschaftsförderung (WFBB) Liquiditätshilfen beantragen.

Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner: ILB: 0331/2318 22 99, E-Mail: soforthilfe-corona@ilb.de, Wirtschaftsförderung Brandenburg: 0331/730 61-222
Infos: www.ilb.de, www.wfbb.de


Bremen

Zuschuss: Für kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz werden Zuschüsse bis zu 5.000 Euro vergeben. Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz können bis zu 20.000 Euro beantragen.

Darlehen: Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven BAB hat eine Task Force ins Leben gerufen, die von der Corona-Krise betroffene Unternehmen über passende Förderprogramme zum Beispiel der KfW berät.

Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner: Hotline zur BAB-Task Force 0421/9600 333, E-Mail: task-force@bab-bremen.de

Infos: www.bab-bremen.


Hamburg

Zuschuss: Hamburger Corona Soforthilfe HCS, gestaffelt von 2.500 Euro bis zu 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße und Höhe des Liquiditätsengpasses.

Zuschuss: Die Hamburgische Investitions- und Förderbank Hamburg IFB bietet verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme an. Für kleine und mittlere Unternehmen steht hier z.B. der Hamburg-Kredit Liquidität (HKL) zur Verfügung.

Bürgschaften: Verdopplung des Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen. Die IFB-Hamburg bietet zudem Landesbürgschaften in Kooperation mit der Hausbank an.

Ansprechpartner:
Firmenhilfe-Hotline: 040/432 1694
Förderberatung der IFB
040/248 46 533

Infos: www.ifbhh.de






Hessen:

Zuschuss: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Unternehmensgröße von 10.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis 30.000 Euro für bis zu 50 Beschäftige.
Darlehen: Im Auftrag des Landes bietet die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WiBank) kleinen Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeiternund 5 Mio. Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro, die von der Hausbank um mindestens 50 % aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.Zudem stehen Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Mio. Euro Umsatz aus dem Förderprogramm Betriebsmittelkredite bis eine Millionen Euro über ihre Hausbank zur Verfügung.
Bürgschaften: Verdopplung des Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 300.000 Euro innerhalb von drei Tagen. Zusätzlich bietet Hessen Landesbürgschaften in Kooperation mit der Hausbank an.

Ansprechpartner:
"Corona-Hotline" der Bürgschaftsbank Hessen: 0611 / 150 777
Landesregierung:
buergertelefon@stk.hessen.de.
Info: Kredite: www.wibank.de, Bürgschaften: www.bb-h.de




Mecklenburg-Vorpommern

Zuschuss: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Unternehmensgröße von 9.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis 40.000 Euro für bis zu 49 Beschäftige. Die Abwicklung erfolgt über die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA).
Darlehen: Die GSA bietet rückzahlbare Zuschüsse mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Darlehen bis 20.000 Euro sind zinsfrei, eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten ist in Härtefällen möglich.
Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner:
Unternehmens-Hotline des Wirtschaftsministeriums:
0385 / 588 5588
Info: www.lfi-mv.de






Niedersachsen

Zuschuss: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Unternehmensgröße von 3.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis 29.000 Euro für bis zu 49 Beschäftige.
Darlehen: Das Land stellt kurzfristig Kredite von bis zu 50.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. Da die Liquiditätshilfe direkt von der Niedersächsischen Bürgschaftsbank NBB vergeben wird, müssen keine Sicherheiten erbracht werden.
Bürgschaften: Verdopplung des Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 240.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner: Hotline des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums: 0511/120 5757
Info: www.nbank.de




NRW

Zuschuss: Kleine Unternehmen können Zuschüsse gestaffelt von 9.000 Euro (bis 5 Mitarbeiter) bis 25.000 Euro(bis 50 Mitarbeiter) beantragen.
Darlehen: Für die Überbrückung von Zahlungsproblemen stehen den Unternehmen Notkredite zur Verfügung.
Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner:
Hotline der NRW-Bank:
0211 / 91741 4800
Hotline der Bürgschaftsbank NRW: 02131 / 5107200
Infos:
www.wirtschaft.nrw.de, nrwbank.de






Rheinland-Pfalz

Zuschuss: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Unternehmensgröße von 9.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis 15.000 Euro für bis zu 10 Beschäftige. Zuschüsse für größere Unternehmen sind an Darlehen des Landes gebunden (30% der Darlehenssumme).
Darlehen: Sofortdarlehen des Landes sind gestaffelt nach Unternehmensgröße von 10.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis zu 30.000 Euro für bis zu 30 Beschäftige.
Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner:
Hotline ISB: 06131 / 6172 13333, E-Mail:beratung@isb.rlp.de;
StabstelleUnternehmenshilfe Corona: 06131 / 16 5110,
E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de.
Info: www.mwvlw-rlp.de






Saarland

Zuschuss: Kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und Selbstständige können zwischen 3.000 und 10.000 Euro Soforthilfe beantragen.
Darlehen: Das Saarland und die Saarländische Investitionskreditbank AG arbeiten an einem Programm "Sofort-Kredit-Saarland".
Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner:
Hotline der Landesregierung:
0681 / 501 4422
E-Mail: corona@wirtschaft.
saarland.de
Info: www.saarland.de






Sachsen

Zuschuss: Soforthilfe als Pauschale in Höhe von 1000 Euro gibt es nur für Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern.
Darlehen: Mit dem Sofort-Darlehen "Sachsen hilft sofort" stellt der Freistaat Unternehmen, deren Jahresumsatz unter einer Million Euro liegt, ein zinsloses Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen ist in den ersten drei Jahre tilgungsfrei, die Bewilligung funktioniert ohne Hausbank über die Sächsische Aufbaubank SAB.
Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner: SAB-Hotline: 0351/4910-1100
Info: www.coronavirus.sachsen.de






Sachsen-Anhalt

Zuschuss: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Unternehmensgröße von 9.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis zu 25.000 Euro für bis zu 50 Beschäftige.
Darlehen: Fördermittel für Liquiditätsengpässe aufgrund der Corona-Situation stellt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt auf Anfrage zur Verfügung.
Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner:
Hotline des Wirtschaftsministeriums Sachsen-Anhalt: 0391/567 4750,
IB Hotline: 0800 / 56007 57
Info: www.ib-sachsen-anhalt.de






Schleswig-Holstein

Zuschuss: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Unternehmensgröße von 9.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis zu 15.000 Euro für bis zu 10 Beschäftige.
Darlehen: Die Landesregierung stellt Unternehmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen Darlehen bis 750.000 Euro zur Verfügung.
Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner:
Hotline Wirtschaftsförderung Schleswig-Holstein:
0431 / 66 66 62 22
Info: www.ib-sh.de, www.wtsh.de




Thüringen

Zuschuss: Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Unternehmensgröße von 5.000 Euro für bis zu fünf Beschäftigte bis zu 30.000 Euro für bis zu 50 Beschäftige. Die Abwicklung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank.

Darlehen: Änderungen des Thüringer Konsolidierungsfonds: Verdopplung des maximalen Darlehensbetrags auf zwei Millionen Euro, Antragstellung im vereinfachten Verfahren, bis zu 50.000 Euro können als "Corona Spezial" zu 0 % finanziert werden.

Bürgschaften: Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften bis zu 250.000 Euro innerhalb von drei Tagen.

Ansprechpartner:
Thüringer Aufbaubank: 0361/7447 0, E-Mail: info@aufbaubank.de.

Infos: www.aufbaubank.de

(Stand: 30.März)
aus Haustex 04/20 (Handel)