Unterlagen werden genormte Produkte

Argumente für die Verlegung im System

Schalldämmung, Isolation, Druckfestigkeit - Verlegeunterlagen erfüllen vielerlei Ansprüche. Die Bestimmung ihrer technischen Eigenschaften und deren Festschreibung in spezifischen Normen gibt dem Handwerker Sicherheit bei der Wahl des geeigneten Materials.

Verlegeunterlagen gibt es aus unterschiedlichsten Materialien und für verschiedene Zwecke. Entscheidend ist, welche Aufgaben sie primär erfüllen und welcher Belag verlegt werden soll. Unter Parkett- oder Laminatboden ist oft Schalldämmung gefragt, in anderen Fällen wird Isolation gegen Feuchtigkeit oder Kälte gefordert. Zusätzlich müssen Druckfestigkeit und Wärmedurchlass gewahrt sein. Und auch Höhenausgleich oder ökologische Wünsche eines Bauherrn können die Wahl beeinflussen.

Es darf in der bodenlegenden Branche als Stand der Technik bezeichnet werden, dass schwimmend verlegte Böden eine Unterlage brauchen. Pflicht ist es aber nicht. Die Verlegesituation vor Ort gibt den Ausschlag. Dem Handwerker bleibt es überlassen, seinen Auftraggeber von dem Mehrwert einer systemgerechten Unterlage zu überzeugen. Dabei hilft ihm als jüngstes Argument eine Anfang des Jahres aktualisierte europäische Norm: die DIN EN 16354 vom Januar 2019, Laminatböden - Verlegeunterlagen - Spezifikationen, Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung EN16354:2018. Darin sind Prüfverfahren zur Bestimmung der technischen Eigenschaften von Verlegeunterlagen unter Laminatböden und Mindestleistungsanforderungen festgelegt.

Gegenüber der alten Fassung DIN CEN/TS 16354 aus dem Jahr 2014 wurden Anforderungen an den Ausgleich punktueller Unebenheiten, die Druckfestigkeit und die Beständigkeit bei dynamischer Belastung aufgenommen. Die Bestimmung des abgestrahlten Gehschalls erfolgt nach DIN EN 16205 und die Bestimmung der Formaldehydemission nach DIN EN 16516. Das dürfte für den Verbraucher im Einzelnen zu komplex sein, es zeigt aber deutlich die Tendenz, das Produkt Unterlage allgemein salonfähig und unverzichtbar zu machen. Und technische Mindestanforderungen an Verlegeunterlagen gibt es nicht erst seit der DIN EN 16516. Trittschalldämmung für unterhalb liegende Räume wird durch die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" geregelt. Ganz abgesehen von erhöhten Anforderungen durch die VDI 4100 und die Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für Akustik. In Bezug auf Gehschall wiederum existierte bereits eine eigene Norm der Laminatbodenhersteller (EPLF Norm WD 021029-5).

Zur Verlegung auf Fußbodenheizung muss die Wärmeleitfähigkeit (EN 12667) einer Unterlage zum entsprechenden Wert des Oberbelages addiert werden. Gegen aufsteigende Feuchtigkeit bei mineralischen Untergründen ist eine Dampfbremsfolie (sd-Wert) erforderlich. Und zum Brandverhalten einer Unterlage (DIN 4102) muss immer eine Prüfung im Verbund mit dem Gesamtfußbodensystem erfolgen. Das besagt der Kommentar zur DIN 18365 "Bodenbelagarbeiten". Letztlich soll das Unterlagenmaterial auch gesundheitlich unbedenklich sein und wird nach DIN EN 13419 sowie nach DIN EN 717-1 auf Emissionen geprüft.

Die Hersteller von Verlegeunterlagen sind selber treibende Kraft dieses Fortschritts und bringen immer wieder technisch verbesserte Produkte auf den Markt. Der Variantenreichtum an Materialien reicht von Platten aus Holzfasern oder Korkschrot über schwere, mineralstoffhaltige Matten bis zu Rollen aus leichtem PE-Schaum. Auch Verbundstoffe gibt es, denn mitunter sollen die Unterlagen mehr als nur eine Aufgabe erfüllen. Wasserfest sein, Feuchtigkeit absperren, Schall schlucken, Wärme dämmen, Wärme durchlassen, ökologisch bleiben, Bodenunebenheiten ausgleichen, schwere Schränke tragen - eine Liste an Eigenschaften, die in einem Produkt nicht vereint werden können. Nichtsdestotrotz werden Unterlagen vielfach Mehrfachanforderungen gerecht. | Henrik Stoldt
aus Parkett Magazin 04/19 (Bodenbeläge)