Meisterpflicht: Bundesrat für Wiedereinführung


Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Bedarfs an Fachkräften hat der Bundesrat eine Entschließung zur Wiedereinführung der Meisterpflicht in einzelnen nach der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerken gefasst und die Bundesregierung zu einer entsprechenden Regelung aufgefordert. 2004 war in 53 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft worden - darunter Raumausstatter, Parkett- und Estrichleger -, u.a. mit dem Ziel, mehr Fachkräfte zu bekommen. In der Folge ist die Zahl der Betriebe gestiegen, weil die juristischen Vorgaben für eine Selbstständigkeit vereinfacht wurden. Gleichzeitig gingen aber die Ausbildungszahlen zurück. Handwerksorganisationen beklagen zudem einen Qualitätsverlust bei den geleisteten Arbeiten sowie ungleiche Bedingungen bei der Preisgestaltung.

Ob und wann die Bundesregierung sich dem Thema annimmt und für welche Gewerke es zu einer Neuregelung kommen könnte, ist derzeit offen. Im Koalitionsvertrag ist allerdings eine Überprüfung der geltenden Regelungen bereits vereinbart.
aus Parkett Magazin 02/19 (Handwerk)