Bund: Klares Signal für nachhaltige Holzbeschaffung


Der Bund hat seine Beschaffungsrichtlinie konkretisiert, in der er Holz aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung fordert. Der im Oktober 2017 veröffentlichte Leitfaden regelt nun eindeutig, wie Holzbe- und -verarbeiter eine nachhaltige Herkunft nachweisen können: Zum einen über ein entsprechend anerkanntes forstliches Chain of Custody (CoC)-Zertifikat wie FSC, PEFC bzw. ein anderes gleichwertiges Label. Zum anderen, falls kein CoC-Zertifikat vorhanden ist, über einen sogenannten Einzelnachweis, der belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC-/PEFC-zertfizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stammen.
aus Parkett Magazin 01/18 (Holz)