Betten Braun: Gericht fährt früherem Inhaber in die Parade


Flein. Es gibt verschiedene Kundenbindungsmodelle im Handel. Eine interessante Variante ist die des sogenannten Ansparvertrages. Dass sie aber auch für erheblichen Ärger sorgen kann, zeigt die Schließung des Traditionshauses Betten Braun in Flein bei Heilbronn.

Die Ansparkaufverträge waren für Betten Braun über Jahrzehnte ein erfolgreiches Instrument zur Kundenbindung. Das Prinzip: Die Kunden verpflichteten sich, über einen bestimmten Zeitraum, meist acht Jahre, monatlich eine feste Summe Geldes anzusparen, die zu einem banküblichen Satz bei einer Volksbank verzinst wurde.

Die Besonderheit war aber, dass der Sparer am Ende der Laufzeit von Braun einen Extra-Bonus in Höhe von zehn Prozent der angesparten Summe für Käufe im Bettenhaus gut geschrieben bekam. Die Gesamtsumme rangierte nicht selten im vierstelligen Bereich. Da Eltern oder Großeltern solch einen Ansparvertrag gerne für die kommende Generation abschlossen, nannte man diese Art des Sparens auch Aussteuervertrag.

Dieses Verfahren ging bei Braun in Flein so lange gut, bis Inhaber Lutz Braun vor rund einem Jahr bekannt gab, das Haus Ende 2016 schließen zu wollen - aus privaten Gründen, wie er erklärte. So kam es dann auch. Er räumte den Sparkunden die Möglichkeit ein, ihr angespartes Guthaben bis Ende des Jahres 2016 bei Betten Braun umzusetzen: "Der Ansparkaufvertrag wurde vom Vertragsinhaber mit dem Wunsch abgeschlossen, Waren aus dem Sortiment von Betten Braun zu erwerben. Diesen Wunsch respektiert Betten Braun, wie auch schon in der Vergangenheit. Betten Braun hält das gesamte Warensortiment bis zum Jahresende aufrecht. Betten Braun geht davon aus, dass sich alle Kunden vertragstreu verhalten und die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag erfüllen", hieß es unzweideutig in einer Presseerklärung vom Oktober letzten Jahres.

Dieser Aufforderung wollten jedoch nicht alle Kunden Folge leisten - entweder, weil sie gerade keinen Bedarf an Waren aus dem Braun-Sortiment hatten, oder das Passende wegen des Ausverkaufs nicht mehr finden konnten. Folglich bestanden sie darauf, das Geld sowie Zinsen und Bonus ausgezahlt zu bekommen. Braun wollte diesen Kunden aber nur das angesparte Geld auszahlen, nicht jedoch die Zinsen und den Bonusbetrag, da dieser Betrag nach seiner Ansicht nur für den Kauf bei Braun vorgesehen war.

Dagegen liefen die Braun-Kunden Sturm, verschiedene Kunden suchten sogar die gerichtliche Klärung. Im aktuellen Fall hatte eine Kundin rund 1.100 Euro angespart, hinzu kamen 511 Euro Zinsen und Bonus, die sie vor Gericht geltend machte. Einem Vergleichsvorschlag des Gerichts über eine Auszahlung von 1.500 Euro konnte Braun gedanklich nicht näher treten, sodass ein Urteil fällig wurde.

Das erging nun Anfang März dieses Jahres und ist für die Klägerin ein voller Erfolg. Das Amtsgericht Heilbronn spricht ihr die Summe von 1.611 Euro zu, plus zusätzlich angefallener Zinsen. Außerdem muss Lutz Braun die Anwaltskosten und Gerichtskosten begleichen.

In einem anderen, früheren Fall ging es um eine Summe von rund 3.100 Euro einschließlich Zins und Bonus. Dort stimmte die Kundin einem Vergleich zu, da ihr der Ausgang des Prozesses unsicher erschien. Ihr wurden zusätzlich zu dem Sparguthaben nur die Hälfte der Zinserträge zugesprochen, aber nicht der Bonus; insgesamt knapp 2.800 Euro, wie die Heilbronner Stimme schreibt.
aus Haustex 05/17 (Recht)