AGB:

Wichtigste Regelung ist der Eigentumsvorbehalt


Wozu benötigt ein Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB? Um sich bei Vertragsabschlüssen abzusichern und im Falle einer Kundeninsolvenz nicht völlig leer auszugehen. Und woher bekommt man die nötigen Formulierungen? AGB-Vorlagen finden sich im Internet, doch raten Fachleute dazu, solche Schriften nicht ohne juristische Überprüfung zu übernehmen. Oft bieten die Handwerkskammern und Verbände ihren Mitgliedern in diesen Fragen Unterstützung an. Auch ein Anwalt kann branchenbezogene Geschäftsbedingungen aufsetzen. Das ist zwar mit Kosten verbunden, doch haftet der Anwalt in der Folge für die Rechts- und Abmahnsicherheit der von ihm erstellten Klauseln.

"Nach meiner Erfahrung ist die Vereinbarung über den Eigentumsvorbehalt wohl die wichtigste Regelung von eigenen Geschäftsbedingungen," sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso. Der normale Eigentumsvorbehalt sichert einem Unternehmer so lange das Eigentum an einer Sache, bis diese vollständig bezahlt wurde. Beim verlängerten Eigentumsvorbehalt kann die Ware sogar schon verarbeitet oder weiter veräußert sein. "Wenn der Insolvenzverwalter bei einer Kundeninsolvenz nicht bereit ist, den restlichen Kaufpreis zu zahlen, kann der Unternehmer vom Vertrag zurücktreten und ein Aussonderungsrecht geltend machen. Er kann dann als Eigentümer der Sache vom Insolvenzverwalter die Herausgabe verlangen, ohne als Gläubiger am Insolvenzverfahren teilnehmen zu müssen."
aus Parkett Magazin 01/17 (Recht)