Bundeskabinett beschließt Arbeitsstättenverordnung


Das Bundeskabinett hat Anfang November 2016 eine novellierte -Arbeitsstättenverordnung beschlossen. Damit werden nach Mitteilung des Ministeriums Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammengeführt und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst. Insbesondere werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die neue Verordnung integriert. Die Vorgaben und Regelungen dienten dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten (auch auf Baustellen) wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschen-gerecht zu gestalten.

Zu den Regelungen in Bezug auf die Arbeitsschutz-Unterweisungen hat das Ministerium mitgeteilt, dass die Pflicht zu einer solchen Unterweisung bisher bereits bestand. Jedoch fehlten die entsprechenden Hinweise, über welche Gefährdungen die Beschäftigten unterwiesen werden müssen (z.B. Brandschutzmaßnahmen, Erste Hilfe, Fluchtwege und Notausgänge). Die Änderung soll eine praxisgerechte Konkretisierung für Arbeitgeber sein, damit diese einer jetzt schon bestehenden gesetzlichen Verpflichtung besser nachkommen können.

Nach dem Kabinettbeschluss wird die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet und am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Einen Überblick zu weiteren wesentlichen Neuregelungen der novellierten Arbeitsstättenverordnung können der Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter folgendem Kurz-Link entnommen werden: goo.gl/XNlrMg
aus FussbodenTechnik 01/17 (Recht)