Joachim Barth

Sortiersymbole normgerecht anwenden

Die europäischen Parkettnormen mit eindeutigen Sortiervorschriften und Symbolen wurden 2003 eingeführt. Auch nach neun Jahren bereitet die Umsetzung in die Praxis weiterhin Schwierigkeiten. Bundesinnungsmeister Joachim Barth machte anlässlich des Deutschen Sachverständigentages in Feuchtwangen unmissverständlich deutlich, dass die Verwendung der Begriffe der zurückgezogenen DIN 280 ohne entsprechenden Verweis auf die gültigen Symbole juristische Auseinandersetzungen mit mindestens ungewissem Ausgang zur Folge haben kann.

Industrie, Handel, Handwerk und ausschreibende Architekten bildeten eine "seltene und sicher ungewollte Allianz" durch ihr Festhalten an den veralteten Sortierbezeichnungen "Natur", "Gestreift" und "Rustikal", stellte Joachim Barth fest. Er fügte hinzu: "Das beruht zu einem Teil sicherlich auf Gewohnheit, zum anderen ist das aber auch darauf zurückzuführen, dass die gültigen Symbole Kreis, Dreieck und Quadrat als zu abstrakt gesehen werden." Anders habe es sich seinerzeit bei der Einführung von "Natur", "Gestreift" und "Rustikal" verhalten. Die damals neu in die DIN eingeführten Begriffe habe die Industrie umgehend übernommen, die vorherigen Bezeichnungen "Exquisit" und "Standard" seien relativ schnell aus dem Sprachgebrauch verschwunden.

Joachim Barth sieht dringenden Handlungsbedarf, die Symbole zur Sortierung von Parkettholz in die Praxis zu übernehmen. Noch heute würden zahlreiche Planer und Architekten in ihren Leistungsverzeichnissen die alten Sortierbegriffe einsetzen. Das beruhe unter anderem auch darauf, dass das Standard-Leistungsbuch 028 Parkett kaum Verbreitung fände oder nicht angewendet werde. Bauherren sowie Verbrauchern wiederum sei es egal, ob Sortierungen falsch benannt würden, solange das verlegte Parkett nicht vom vorgelegten Muster abweiche. Aber wer als Handwerker beispielsweise statt der gültigen europäischen Sortierbezeichnung "Kreis" immer noch die alte Bezeichnung "Natur" verwende, müsse wissen, dass damit heutzutage "alles und nichts gemeint sein kann."

Wenn zum Beispiel auf Verpackungen Sortierbezeichnungen verwendet würden ohne Bezug zum entsprechenden normativen Symbol, könne der Inhalt komplett als "freie Sortierung" oder "Werksortierung" eingestuft werden. Als Beispiele nannte Barth Bezeichnungen wie "Natur", "Select", "Buche ged.", "Buche Natur", "Iroko Nature".

Kennzeichnungspflicht

Die Kennzeichnungspflicht gilt ohne Einschränkung für alle Parkettnormen, hier am Beispiel massiver Elemente mit und ohne Nut und Feder, das ist die normative Bezeichnung für die guten alten Parkettstäbe, nach DIN EN 13226.

Jede vom Hersteller zum Zeitpunkt der Erstauslieferung festgelegte Einheit muss wie folgt eindeutig gekennzeichnet werden:

- Holzfußboden-Element mit Feder und/oder Nut - gegebenenfalls unter Nennung des Handelsnamens;
- Angabe der Erscheinungsklasse (Kreis, Dreieck, Quadrat) oder Angabe der freien Klasse/n);
- Nennlänge des Elementes in Millimeter oder Meter und die Anzahl der Elemente oder falls willkürlich die Durchschnittslänge in Millimeter und die Anzahl der Elemente oder die Gesamtlänge in Meter und die Anzahl der Elemente oder die Anzahl der Elemente und die Mindestlänge der Elemente in Millimeter;
- Nennbreite und handelsübliche Dicke in Millimeter;
- Auslegemaß in Quadratmeter;
- Handelsname der Holzart;
- Muster, falls zutreffend;
- Dauerhaftigskeitsklasse (EN 460), wenn vertraglich festgelegt, oder Schutzbehandlung (EN 351-1) gegen biologischen Befall, wenn vertraglich festgelegt;
- Angabe der Verlegeart;
- Verweis auf die Norm EN 13226 Massivholzelemente mit Nut und/oder Feder und, wegen der dahingehend fehlenden Aktualität der Normen das CE-Zeichen und das Ü-Zeichen als Bestätigung für das Vorliegen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
aus Parkett Magazin 05/12 (Normen)