A.S. Création Tapeten AG
A.S. Création muss Bußgeld zahlen
A.S. Création und betroffene Personen sind mit ihrer Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Oktober 2017 im Kartellverfahren gegen die Tapetenindustrie gescheitert. Wie das Gummersbach Unternehmen mitteilt, wurde diese vom Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Damit bleibt das Urteil rechtskräftig, das ein Bußgeld in Höhe von 13,9 Mio. EUR festgelegt hatte. Von diesem Betrag wurden bereits 2 Mio. EUR bezahlt.
Die Gesamtsumme sei bereits im Konzernabschluss 2017 als Aufwand berücksichtigt worden. Die Konzernbilanz weist nach Unternehmensangaben zum 30. Juni 2019 liquide Mittel von 22,6 Mio. EUR aus. Somit sei ausreichend Vorsorge getroffen worden, um die Zahlungsverpflichtung in Höhe von 11,9 Mio. EUR zu bedienen.
aus
BTH Heimtex 10/19
(Wirtschaft)