Hamberger
Dreischichtparkett mit Zulassung vom DIBt
Das gesamte Dreischichtparkett-Sortiment der Bodenbelagsmarke Haro ist bauaufsichtlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen. Die dreischichtigen Produkte werden mit dem "Ü" als Übereinstimmungsnachweis mit den neuen Vorschriften gekennzeichnet. Für das Haro-Zweischichtparkett ist das Prüfverfahren nach Angaben des Herstellers noch nicht abgeschlossen.
aus
Parkett Magazin 01/11
(Marketing)