Razzien wegen möglicher Preisabsprachen

Tapetenhersteller unter Verdacht


Das Bundeskartellamt hat am 30. November die Geschäftsräume von fünf Tapetenherstellern in Deutschland durchsucht und Material zur Auswertung sichergestellt.

Wie ein Sprecher mitteilte, bestehe der Anfangsverdacht, dass mehrere Unternehmen seit 2005 oder länger Preiserhöhungen miteinander abgesprochen und damit gegen Kartellrecht verstoßen hätten. Gegen weitere Produzenten wurden parallel schriftlich Verfahren eingeleitet. Nach Angaben eines Unternehmens hatte das Kartellamt einen Tipp eines Konkurrenten erhalten.

Besuch von den Beamten des Kartellamts und der Polizei bekamen unter anderem A.S. Création, Gebr. Rasch Tapeten, die Marburger Tapetenfabrik und Pickhardt + Siebert (P+S). "Alles, was wir derzeit wissen, ist, dass das Bundeskartellamt gleichzeitig bei den fünf größten Tapetenherstellern in Deutschland eine Hausdurchsuchung durchgeführt hat. Gleichzeitig gab es Durchsuchungen bei französischen und niederländischen Händlern und Herstellern", teilte P+S-Marketingleiter Dietmar Everding auf BTH-Anfrage mit. "Wir kennen aber noch keine genauen Verdachtsmomente, da die Ermittlungen erst am Anfang stehen." Das Unternehmen will diese erst einmal abwarten, sieht die Aktion laut Everding aber ganz gelassen.

Dieter Buhmann bestätigte, dass auch die Marburger Tapetenfabrik zum Kreis der vom Kartellamt aufgesuchten Unternehmen gehört. "Eine neue, für uns überraschende und nicht sehr angenehme Erfahrung", betonte der Geschäftsführer.

Mit Verweis auf das laufende Verfahren wollte er sich ebenso wie die Sprecherin von Rasch, Ulrike Feierabend-Hoffmann, nicht weiter zu den Razzien äußern. Auch der Vorstand von A.S. Création lehnte weitere Stellungnahmen ab. Ausgenommen von den Durchsuchungen der Geschäftsräume war Erfurt, wie Lars Jentzen, Leiter Werbung/PR, sagte.

Nach Angaben des Bundeskartellamtes erfolgt eine Durchsuchung der Behörde auf der Basis eines gerichtlichen Durchsuchungsbeschlusses. Dieser setze einen Anfangsverdacht für einen Kartellrechtsverstoß voraus.

Die Durchsuchung diene der Aufklärung des Sachverhalts und bedeute nicht, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen tatsächlich eines Kartellrechtsverstoßes schuldig gemacht hätten.

Können die Wettbewerbshüter den Unternehmen aber wettbewerbswidrige Preisabsprachen nachweisen, drohen hohe, vom Umsatz abhängige Geldbußen. Unternehmen, die mit der Behörde kooperieren, erhalten Nachlass.

Und wer den Beamten den Tipp gegeben hat, kann die Kronzeugenregelung des Kartellamtes in Anspruch nehmen, was einer noch deutlichere Minderung des Bußgeldes oder sogar Streichung den Weg ebnet.
aus BTH Heimtex 12/10 (Wirtschaft)